Lass das zeitnah vom Hausarzt begutachten. Nach einem Sonnenbrand sieht das nicht mehr auf. Diese scharfen Begrenzungen sind, vor allem an der Stelle, auch sehr untypisch für einen Sonnenbrand. Am ehesten ist das eine allergische Reaktion. Ein Sonnenbrand verheilt eigentlich relativ schnell.

Dein Hausarzt kann dir ggf. zeitnah einen Termin inkl. Überweisung beim Hautarzt besorgen, wenn notwendig.

Das könnte auch irgendein entzündlicher Prozess sein. Nachdem du keine Schmerzen hast, ist es zwar vermutlich unwahrscheinlich, könnte aber vielleicht doch ein Erysipel sein.

Hast du irgendwelche Beschwerden wie Abgeschlagenheit, Fieber, geschwollene Lymphknoten oder fühlt es sich warm an?...

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Bei entsprechenden Beschwerden spricht nichts gegen eine Verkleinerung. Die Indikation sollte aber vom einem Arzt und nicht von "Laien" gestellt werden. Zahlen wird dies, bei bestehender Indikation, die Krankenkasse.

Man darf aber, glaube ich, für ein Jahr nicht mehr gewachsen sein, damit die OP stattfinden darf. Es kann also sein, dass Du noch warten musst.

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Vorher aufs Klo und dann, wenn das Gefühl kommt, einfach locker lassen...

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Die Szene musste spontan geändert werden, da der eigentliche Darsteller abgesprungen ist. Meines Wissens nach ist ein Freund des Regisseurs eingesprungen, der jedoch eine höhere Position in einer Bank inne hat und deshalb er nur mit Maske auftreten wollte, um nicht erkannt zu werden.

Das erklärt den skurrilen Dialog.

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Die GEZ muss pro Wohnung gezahlt werden. Mit Sicherheit wird der Hauptmieter die Person sein, die seitens der GEZ als Rechnungsempfänger herangezogen wird. Ob sich die anderen beteiligen müssen, musst du abklären.

Als ich damals mit meiner Freundin zusammengezogen bin, haben wir beide einen Brief von der GEZ bekommen, dass wir jetzt ebenfalls "GEZ pflichtig sind". Bei ihr haben wir dann angegeben, dass in der Wohnung bereits (durch mich) die GEZ gebühren gezahlen werden.

Wenn du natürlich aus der WG in eine eigene Wohnung ziehst, dann musst du GEZ zahlen.

Trick 17: Schweigen und froh sein.

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Entweder Infussionsständer (einfach danach fragen), oder eben runternehmen und mit der Hand tragen. Die WC Tür bitte nicht abschließen.

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Nein. Einfach nein.

A) verdünnt Aspirin das Blut nicht, b) findet durch einen höheren Puls der Gasaustausch nicht schneller statt und c) verbessert Koffein nicht zwangsläufig die Konzentration.

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Nachdem offensichtlich Anzeichen einer akuten Eigengefährung bestehen, ist dies rechtens, ja.

Die Polizei bringt dich aber nur hin, alles weitere danach ist Aufgabe der Psychiatrie. Man kann dich dort glaub bis 72h ohne richterliche Anordnung festhalten. Danach braucht es eine richterliche Anordnung oder Rückhaltegründe gem. PsychKG.

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Grundsätzlich sollen Arzttermine außerhalb der Arbeitszeiten gelegt werden. Wenn dies nicht möglich ist, dann muss das der AG und die Kollegen akzeptieren, ganz einfach. Es gibt Untersuchungen, die bspw morgens gemacht werden müssen.

Wenn er offensichtlich öfter zum Arzt muss, dann seid doch einfach froh, dass es euch gut geht. Gibt schlimmeres im Leben als sich über Arzttermine anderer aufzuregen.

Außerdem woher willst du wissen, ob er den gleichen Vertrag hat?

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Das wird einfach nur eine Gehirnerschütterung o. Ä. sein.

Ohne Medikamente (umgangssprachlich "Blutverdünner") ist eine Hirnblutung selten und diese hätte sich nach 20h definitiv bemerkbar gemacht...

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Das kann man so pauschal nicht sagen...

Grundsätzlich gilt ab 22:00 Uhr nur noch "Zimmerlautstärke"... Wenn dein Haartrockner entsprechend leise ist, spricht nichts dagegen... Wenn er laut ist, kann das halt zu Beschwerden führen... Du solltest dir einfach nicht stundenlang die Haare föhnen...

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Notfallsanitätergesetz

§ 2a Eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

Bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver oder medikamentöser Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn

1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und

2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.

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Von den Eltern nie.

Von der Schule aus gab's in der dritten Klasse und später in der Hauptschule jeweils noch mal Sexualkunde.

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