wo darf man überall parken, eibfach so auf dem land in einem dorf sich irgendwo hinstellen wo kein parkverbot schild steht für tage?

4 Antworten

Grundsätzlich darf ein Fahrzeug, sofern es zugelassen ist und keine Gefahr darstellt, unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden. Es gilt die StVO § 12 mit den dortigen Einschränkungen.

doch kann die Gemeinde auch eigene Verordnungen rausbringen. So heisst es zB. bei uns, dass (ohne Sonderberechtigungen) keine Anhänger länger als 2 Monate an der gleichen öffentlichen Stelle abgestellt sein darf. Ob oder wie es kontrolliert und bestraft wird, steht auf einem anderen Blatt


123abcdef933 
Fragesteller
 23.07.2023, 11:57

okay wird also in einem.kaff sowas eher nicht kontrolliert oder?

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rockthekrokodil  23.07.2023, 12:02
@123abcdef933
okay wird also in einem.kaff sowas eher nicht kontrolliert oder?

es ist ziemlich abwertend, von einem "Kaff" zu sprechen

und nein, ich würde gerade nicht behaupten, dass dort nicht "kontrolliert" wird, sondern eher, dass es dort viel schneller auffällt.

auch gibt es Gerichtsurteile, bei denen über Fälle geurteilt wurde, als Personen ihr geparktes Fahrzeug nicht regelmässig kontrolliert haben, und zB. während der Urlaubsabwesenheit eine Parkverbotszone eingerichtet und das Auto deswegen abgeschleppt wurde.

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rockthekrokodil  24.07.2023, 12:32

freut mich dass wir helfen konnten.

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Ja, so ist es!

Überall wo es nicht verboten oder behindernd ist.

Haben wir hier dauernd - Fahrgemeinschaften die Montags auf Montage fahren und die ganze Woche ihre Autos in der Strasse stehen lassen und am Freitags erst wieder kommen.

Gegenüber Grundstückseinfahrten übrigens auch, wenn mindestens 3m Strassenbreite bleiben..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

123abcdef933 
Fragesteller
 23.07.2023, 11:59

müssen 3m strassenbreite gesamt oder pro spur bleiben?

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Wird hier eigentlich hier fast komplett erklärt:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html

Dazu kommt noch: das Parken auf Vorfahrtstraßen ist außerorts (auf der Fahrbahn) verboten.

Ansonsten mußt du auch vor Ablauf von 72 Std. sicherstellen, dass dort kein temporäres Halt-/Parkverbot eingerichtet wurde.

Du kannst dein Auto schon abstellen, wo es erlaubt ist, wie ja schon gesagt.

Die Frage ist nur warum willst du das?

Und du bist auch verpflichtet, regelmäßig nach deinem Auto zu schauen. Zum Beispiel wenn ein Parkverbot wegen einer Baustelle oder Veranstaltung eingerichtet wird. Und wenn du in der Nähe eines Flughafens oder Bahnhofs stehst wird es da Regelungen geben, was dazu führen kann, dass du abgeschleppt wirst.