Wo darf man als Auslieferer kurz anhalten?

2 Antworten

Du hast da keine leichte Aufgabe, richtig, dennoch gelten für Dich ganz genau die Regeln wie für alle anderen auch.

Hilfreich ist es oft, bei Lieferungen vor der Einfahrt des Belieferten kurz anzuhalten, es sie denn, man darf das aufgrund eines Halteverbotes auch nicht. Zumeist gibt es vor einer Einfahrt nur ein Knöllchen, wenn da gerade jemand aus - oder einfahren will.

  1. Wer sein Fahrzeug ohne Not verkehrsbehindernd abstellt und dabei den Warnblinker einschaltet, um die Situation vermeintlich zu entschärfen, riskiert gleich zwei Bußgelder: für das unerlaubte Halten z.B. in zweiter Reihe und für das ordnungswidrige Blinken. Es bedeutet, das du es nicht einschalten darfst. Ende.
  2. Der Unterschied zwischen Parken und Halten ist klar geregelt. Es parkt wer sein Fahrzeug verlässt, oder länger als drei Minuten hält.
  3. Wenn du vor irgendwelchen Einfahrten, Zufahrten parkst, ist das auch ein Verstoß gegen die StVO.

Auslieferungsfahrer haben eine schweren Stand. Zugegeben. Aber die Regeln gelten auch für euch. Ohne Wenn und Aber.


Lord6655 
Fragesteller
 20.05.2021, 21:47

Aber man darf bis zu 3 Minuten dort “parken” ohne folgen?

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Idiealot  20.05.2021, 21:56
@Lord6655

Noch einmal. Wenn parken explizit erlaubt ist, dann müssen wir nicht diskutieren. Ist z.B. ein beschränktes Halteverbotsschild dort vorhanden, dann ist es erlaubt das Fahrzeug zu beladen und zu entladen. Das muß aber zügig (!!) geschehen. Du kannst auch kurz anhalten, um eine mitfahrende Person aus dem Auto zu lassen. Willst du jemanden vom Bahnhof abholen, als Beispiel, oder dir eine Currywurst holen, mußt du mit Verzögerungen rechnen die im eingeschränkten Halteverbot nicht mehr gelten!

Absolutes Halteverbot bedeutet. Halten, Parken, Beladen, Entladen...VERBOTEN. Keine Ausnahmen!

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