Wie viel Urlaub Kündigung?
Ich arbeite in der Pflege
100% stelle
Ich werde am 22.07 kündigen
Habe 30 Urlaubstage im Vertrag stehen
Wenn ich dann am 22.07 kündigen werde musste ich dann die Urlaubstage nacharbeiten? Oder hab Anspruch auf alle 30 Tage?
3 Antworten
Vermutlich enthaelt dein Arbeits- oder ein anzuwendender Tarifvertrag eine Regelung, nach der im Austrittsjahr nur ein Teilanspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs fuer jeden vollen Monate entsteht. Dabei darf allerdings der gesetzliche Anspruch nicht beschnitten werden.
Wenn du nun zum 31. Oktober kuendigst und am 1. Januar schon dort beschaeftigt warst, waeren das anteilig 25 Urlaubstage. Das ist mehr als der gesetzliche Jahresanspruch von 4 Wochen (auf die du dann sowieso einen Anspruch hast). Dein Urlaubsanspruch wird sich somit wahrscheinlich auf 25 Tage belaufen.
Enthaelt dein Vertrag aber keine entsprechende Regelung, wirst du einen Anspruch auf die vollen 30 Tage haben.
Wenn Du länger als 6 Monate in diesem Jahr dort beschäftigt bist, hast Du den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch erworben, für darüber liegenden Urlaub kommt es auf eine eventuelle vereinbarte Regelung drauf an.
30 Tage pro Jahr
30 : 12 = 2,5 Tage pro Monat
2,5 * 7 oder 8 Monate = 17,5 oder 20
Begründung:
Du hast nur für so viel Tage Anspruch auf Urlaub, wie Du für den Arbeitgeber arbeitest.
Warum sollte er Dir für 5 Monate ohne Arbeit, bezahlten Urlaube gewähren?
Verlässt ein:e Arbeitnehmer:in, der/die am 1. Januar begonnen hat, das Unternehmen nach dem 30.06. – also beispielsweise zum 31.07. –, berechnen sich die verbleibenden Urlaubstage anders.
In diesem Fall hat der/die Arbeitnehmer:in Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Das sind bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage.
Ist im Arbeitsvertrag ein über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehender Zusatzurlaub vereinbart, kommt es darauf an, ob der Arbeitsvertrag eine sogenannte „pro rata temporis“-Regelung enthält. Diese Regelung bedeutet, dass sich der Urlaubsanspruch zeitanteilig berechnet und nicht automatisch der komplette Urlaubsanspruch (Mindesturlaub + Zusatzurlaub) gewährt wird. Wichtig: Trotz vorhandener „pro rata temporis“-Regelung darf der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nicht unterschritten werden!
Danke für die Richtigstellung.
Ich hatte gerade einen Knoten im Kopf
Weil es das Bundesurlaubsgesetz so vorsieht!
Sie hat Anspruch auf den gesamten, zumindest gesetzlich vorgesehenen, Urlaub.