Wie viel könnte man mit einer elektronischen Erfindung oder eine gesundheitliche Entdeckung als der Erfinder / Endecker / Forscher verdienen?

6 Antworten

Die Forschung an so Zeug wird sicherlich nicht schlecht bezahlt in der Medizin. Ob man da als Mitarbeiter überhaupt was bekommt wenn man eine bahnbrechende Entdeckung macht ist die andere Frage. Aber manch Impfmittel wird ja auch nicht publiziert und der Hersteller nimmt dafür ordentlich Geld. Meine man kann auch gewisse Sachen Patentieren lassen. Würde dich bitten wenn du wirklich was findest, das man dass dann auch der Bevölkerung so günstig wie möglich anbieten kann. Man will ja helfen eigentlich..

Man macht aber in der Medizin stetig Fortschritte, wenn auch nur kleine manchmal.

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Bei Elektrotechnik wird eine bahnbrechende Erfindung meist direkt patentiert, kostet ordentlich Geld, aber wenn man überzeugt ist das das Geld bringt, dann macht man das meistens.

Außer man arbeitet jetzt wirklich im Zern oder so, dann keine Ahnung.

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Kurz gesagt, von 0-unendlich € ist alles dabei ;)

Aber wenn dir Forschung Spaß macht, dann solltest du das auch machen :).

Ein technisches Patent in den wichtigsten Ländern für die ersten 5 oder 10 (bin mir nicht mehr sicher) Jahre kostet ca. 100.000 €. Hinzu kommen noch Entwicklungs-, Vermarktungs- und Produktionskosten. Hier bist du schnell bei einer halben Million Euro. Wenn du dann noch zusätzliche Produktionsmittel brauchst (weil noch keine Maschine oder ähnliches vorhanden) dann verdoppelt oder verdreifacht sich das gleich nochmal.

Und dann musst du ja noch davon ausgehen, dass nicht jedes Patent sofort ein Erfolg wird. Viele lässt man einfach wieder auslaufen.

Bist du angestellt, dann bekommt man einmalig meist so 500 bis 3000 € und das wars.

Fazit: Möchtest du ein E.Musk sein brauchst du auch vorher einige Millionen auf deinem Konto, so wie das ja bei ihm auch der Fall war. Angestellt kannst du allein von Erfindungen keine hohen Sprünge machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Angenohmen du erfindest so eine Maschine und bist nicht in einer Firma angestellt. brauchst du eine ordenliche Summe (mind. 4stellig) € um ein Patent anzumelden. Falls du aber bei einer Firma angestellt bist gehört dir das Patent gar nicht. Wenn es sich um ein Medikament handeln sollte brauchst du als erstes ein Labor und sehr viel Zeit da die Zulassung einige Jahre in Anspruch nimmt und viel Testreihen gemacht werden müßen.

Für ein internationales Patent bekommst du von deinem Arbeitgeber am wenigsten, wenn es auf deinem Arbeitsgebiet liegt.

Erfindet aber die Reinigungskraft z.B. im selben Betrieb eine wesentliche Erneuerung in einer Maschine, so bekäme sie dafür ein ungleich "besseres" Angebot, weil es nicht zu den Dienstaufgaben gehört, so etwas zu entwickeln.

Beispiel:

4 Grundlagen-Patente, international, bringen gerade mal so 200...400€ in 5 Jahren -also reich wirst du damit nicht so ganz.

Forscher an der Uni kriegen gar nix -

die Patente sind teuer und müssen, wenn sie nicht verfallen sollen, auch genutzt werden (Grund: sonst könnte man damit den Markt "blockieren").

Und noch etwas "Kurioses": wenn du irgendwo angestellt bist und erfindest in deiner Freizeit irgend etwas, musst du es dennoch deinem Arbeitgeber zuerst anbieten.

Behalte deinen Forscherdrang, das ist prima. Zum "Reich Werden" taugt das aber nicht, es wird auf einen normalen und für dich spannenden Beruf hinauslaufen - und das ist gut so.


DerGrafDuckula  26.08.2022, 20:46
4 Grundlagen-Patente, international, bringen gerade mal so 200...400€ in 5 Jahren -also reich wirst du damit nicht so ganz.

Das klingt nach meiner praktischen Erfahrung sehr niedrig. Wenn die Patente genutzt werden, solltest du höflich um Auskunft bitten wie sich diese Vergütung zusammensetzt.

die Patente sind teuer und müssen, wenn sie nicht verfallen sollen, auch genutzt werden (Grund: sonst könnte man damit den Markt "blockieren").

Das stimmt nicht, Sperrpatente sind üblich und zulässig. Patente sind ja ausdrücklich ein Verbietungsrecht. Nutzungszwang ist sehr selten (mir fällt eingentlich hier nur Indien ein)

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Doktorelektrik  27.08.2022, 15:36
@DerGrafDuckula

Frag mal beim europäischen Patentamt nach - da war ich mehr als 1x...- allerdings nicht mehr in den letzten 15 Jahren.

Mit einem Patent, das brach liegt, darf die technische Entwicklung nicht blockiert werden. Insofern kann man sich nicht ein "Vorratspatent" halten. Es geht um den Schutz der eigenen Idee, nicht darum, eine Marktstellung auszunutzen.

Die Nutzung von Patenten obliegt der Firma, für die man arbeitet und die sie übernimmt. Die Vergütung ebenfalls. Wir reden von Siemens. Die Nutzung kann ich nicht überprüfen - in dem Bereich war ich nach der langwierigen Anmeldung nicht mehr tätig und Interna werden verständlicherweise geheim gehalten.

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DerGrafDuckula  27.08.2022, 17:35
@Doktorelektrik

Ich kann dir versichern, dass es keinen Nutzungszwang gibt. Reine Vorrats- und Sperrpatente sind weder ungewöhnlich noch ungesetzlich. Ich habe mit denen fast täglich zu tun.

Bezüglich der Nutzung hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft. Jede normale Firma kommt dem auch nach, weil es einfacher ist. Wenn sie es nicht tut kannst, auch ohne Anwalt die "Schiedsstelle anrufen"

https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/schiedsstelle_arbnerfg/index.html

Die tritt einem Arbeitgeber dann schon auf die Füße. Aber wie gesagt normalerweise sollte dein Arbeitgeber dir auf höfliche Nachfrage hin auch Auskunft gewähren.

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DerGrafDuckula  27.08.2022, 17:43
@Doktorelektrik

Ein üblicher Lizenzsatz sind 1-2% vom Umsatz der kleinsten gehandelten Einheiten in denen die Erfindung Anwendung findet, das ist grob der Erfindungswert (bei einfachen Bauteilen ohne weitere Schutzrechte darauf) davon erhält ein Entwicklungsingenieur als alleiniger Erfinder dann etwa 12%-15% als Erfindervergütung.

Es gibt diverse andere Faktoren die den Erfindungswert beeinflussen, aber das ist die ganz grobe Faustregel.

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Hallo Sebastian1tgs,

wenn die Erfindung dir gehört, liegt es ganz bei dir was du verdienst, du trägst das volle „Unternehmerische Risiko“ dir gebühren dafür aber auch die Erträge.

Im Angestelltenverhältnis, bist du, wie hier bereits angesprochen wurde, meldepflichtig, wenn du eine Erfindung gemacht hast.

Im Gegenzug steht dir eine „angemessene Vergütung“ (§ 9 ArbEG Vergütung bei Inanspruchnahme) zu. Diese ist nicht mit dem Gehalt abgegolten.

Die Höhe dieser „angemessenen Vergütung“ ist in der Praxis schwer zu berechnen. In den Richtlinien dazu wird empfohlen, gemäß Lizenzanalogie einen Erfindungswert bzw. Lizenzsatz zu berechnen und diesen mit einem individuellen Anteilsfaktor für den jeweiligen Arbeitnehmer zu multiplizieren.

Dieser Anteilsfaktor ist insbesondere abhängig von der Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und der Aufgabenstellung die zur Erfindung geführt hat.

Details findest du hier: https://www.dpma.de/docs/dpma/richtlinienfuerdieverguetungvonarbeitnehmererfindungen.pdf