Wie soll ich das Fenster reinigen oder ist sogar der Vermieter dafür zuständig?
Bin in eine neue Wohnung gezogen (3 Stock, Dachgeschoss) und dort ist ein großes "Dreiecks Fenster" aufgeteilt in 4 Bereichen. Einmal die Mitte was man auch wie ein normales Fenster öffnen kann. Links und Rechts sind aber Fenster die man nicht öffnen kann, und dann noch ein kleines Fenster oben.
Wie soll man die Fenster Links, Rechts und oben reinigen ? Ich meine im 3. Stock würde ich mich ungern so weit aus dem Fenster lehnen. Das Fenster in der Mitte kann man ja selber ohne Probleme machen. Vielleicht gibt es sogar extra Werkzeug dafür, gerne auch hier Tipps geben.
Hier ein Bild vom Einzug, Fenster dort sehen schon bisschen dreckig aus und jetzt stellt euch mal vor wie die Aussehen wenn Sonne drauf scheint.
8 Antworten
Auch wenn es manche vielleicht nicht glauben wollen. Der Außenbereich, wo man als Mieter selbst keine Möglichkeit hat, vernünftig und gefahrlos heran zu kommen, fällt in die Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Die meisten Unfälle passieren im Haushalt - fall bloß nicht aus dem Fenster ! :D
Im Ernst, das würde ich echt mal mit dem Vermieter besprechen, aber das da einer kommt zum putzen? - kann ich mir kaum vorstellen .....und ja putzen (bezahlen) musst rechtlich schon Du .
es gibt wischer mit stiel und auch abzieher mit stiel, und ja, es ist deine aufgabe
Die musst du schon alleine putzen, dein Vermieter hat damit nichts zu tun.
Das hast du doch auch vor dem Einzug gesehen, oder hast du die Wohnung nicht besichtigt.
Außerdem gibt es Fensterwischen mit einem Verlängerungsstiel, damit ist das kein Problem.
Solange durch die unterlassene Reinigung allerdings keine Gefahren oder Beschädigungen entstehen, muss der Mieter die Fenster auch nicht putzen.
Eine Sorgfaltspflicht ist allein durch dreckige Fensterscheiben nicht verletzt. Durch allein verschmutzte Scheiben besteht weder eine Gefährdung der Mietsache noch eine Beeinträchtigung Dritter oder sonstige Verschlechterung der Mietsache.
Der Vermieter ist im übrigen auch nicht zuständig für eine beabsichtigte Reinigung der Fenster.