WG Mitbewohnerin lässt ohne mein Einverständis Schlüssel machen und übergibt sie an Personen ohne meine Anwesehnheit und Einverständis kommen?

DaKaBo  30.03.2023, 22:20

Was steht zu Nebenkosten im Mietvertrag? Habt ihr eigene Zähler oder zahlt ihr 50:50?

AntoniaW22 
Fragesteller
 30.03.2023, 22:24

Wir zahlen beide 50:50 es gibt einen Zähler für die Wohnung. Im Mietvertrag ist nur die zu zahlende Summe genannt. Diese wird zu jeweils 50% an den Vermieter überwiesen.

3 Antworten

Wir zahlen beide 50:50 es gibt einen Zähler für die Wohnung. Im Mietvertrag ist nur die zu zahlende Summe genannt. Diese wird zu jeweils 50% an den Vermieter überwiesen.

Wie...?

Entweder gibt es einen Zähler, dessen angezeigten Verbrauch ihr zahlt... oder ihr zahlt eine Pauschale, die im Mietvertrag festgelegt wurde. Oder eine Vorauszahlung?

Falls ihr irgendwas 50:50 von dem gemeinsamen Zähler teilt, zahlst du den Verbrauch von dem ständigen Besuch mit.

Und exakt an diesem Punkt wäre meine Geduld zu Ende.


AntoniaW22 
Fragesteller
 30.03.2023, 22:34

Im Vertrag ist eine Pauschale für den Wasserverbrauch festgelegt. Diese wird mit der Miete gemeinsam gezahlt.

Für Strom und Gas haben wir einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken, der auch 50:50 ist. Ich zahle auf jeden Fall den Verbrauch des ständigen Besuchs mit. Auch das ist ein ständiger Streitpunkt.

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DaKaBo  30.03.2023, 22:39
@AntoniaW22
Im Vertrag ist eine Pauschale für den Wasserverbrauch festgelegt.

Da dürfte den Vermieter ein dreimonatiger Besuch sehr interessieren.

Ich zahle auf jeden Fall den Verbrauch des ständigen Besuchs mit. 

Eben. Und das würde ich definitiv nicht mitmachen.

Ich bin auch absolut kein Freund von diesen Pauschalen, wo ich das Gefühl habe, ich zahle für andere mit. Ich möchte einen Zähler und meinen Verbrauch zahlen.

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AntoniaW22 
Fragesteller
 30.03.2023, 22:44
@DaKaBo

Ja das sehe ich genau so. Allerdings weiß ich nicht, was ich jetzt machen kann, um die Geld-, Besuch- und Schlüsselproblematik zu meinem Gunsten zu klären.

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DaKaBo  30.03.2023, 22:48
@AntoniaW22

Ich würde erst mal den Vermieter ansprechen. Wie gesagt, wird ihn das vermutlich auch interessieren.

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AntoniaW22 
Fragesteller
 30.03.2023, 22:49
@DaKaBo

Alles klar vielen Dank! Dann versuche ich mal mein Glück!

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Soweit ich weiß darf man den Schlüssel ohne Zustimmung des Vermieters nicht vervielfältigen.Wenn da wer unachtsam ist kannschnell mal die Bude ausgeräumt werden.Man darf Verwandte bei sich beherbergen ohne einen Untermietvertrag aufzusetzen aber das glaube ich auch nur für einen gewissen Zeitraum(12 Wochen) Redet doch nochmal miteinander und findet eine gemeinsame Lösung:)

Wenn sowas im Mietvertrag verboten ist darfst du schon mit dem Vermieter reden. Falls ihr einen gemeinsamen Vertrag habt bedeutet das aber auch das dir gekündigt wird


AntoniaW22 
Fragesteller
 30.03.2023, 22:04

Im Mietvertrag sind diese Themen leider nicht geregelt. Muss ich ihr Verhalten mit dem einhergehenden Eingriff in meine Privatsphäre dann einfach hinnehmen oder kann man dennoch irgendetwas tun?

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