Weiße Jahrgänge nachträglich zur Bundeswehr?
Moin in die Runde. Ich hätte da mal eine Frage. Wenn jetzt beispielsweise nächstes Jahr die Wehrpflicht wieder in Kraft treten sollte, müssten dann die sogenannten ,,weißen Jahrgänge,, , die aufgrund der seit 2011 ausgesetzten Wehrpflicht nicht zum Dienst herangezogen wurden, nachträglich ihren Wehrdienst ableisten. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen.
3 Antworten
"Weiße Jahrgänge"??? Höre ich zum ersten mal 🤔 wie auch immer...
Mal davon los gelöst, dass die Wehrpflicht mittelfristig nicht reaktiviert wird, würde im Falle einer tatsächlichen Reaktivierung das BMVg in Abhängigkeit des Grundes/Zweckes der Wiedereinführung festlegen, wer leisten muss und wer nicht. Ein "Nachholen" würde wohl nur im bevorstehenden V-Falle in Frage kommen.
Nein. Ein Nachholen ist eigentlich meiner Meinung nach ausgeschlossen. Damit würde man ja dermaßen in das aktive Leben der jungen Leute eingreifen (mittem im Studium, Ausbildung etc), dass würde keinen Sinn ergeben und der Aufwand wäre viel zu groß.
Vorher war das ja weniger schlimm bzw. es war ja logisch für junge Menschen, dass die Wehrpflicht kommt. Da konnte man entsprechend planen und wurde nicht ausm Studium oder der Ausbildung herausgeholt.
Du willst Feinheiten eines Gesetzes wissen, das es nicht gibt?