Was passiert, wenn ein Wähler per Briefwahl wählt und in dem Zwischenzeitraum bis zur Auszählung verstirbt - ist die Stimme dann ungültig?
4 Antworten
Nein, die Stimme bleibt gültig.
Siehe hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/t/tod-waehler.html
Ich könnte mir vorstellen, dass so ein Fall unterm Radar bleibt.
Einmal im Wählerverzeichnis und die Stimme ist gültig.
Ich gehe sogar so weit zu behaupten, dass wenn Du für einen kürzlich Verstorbenen, der schon seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, Briefwahlunterlagen anforderst und dann an seiner Stelle wählst das nicht auffallen würde.
Ich weiß was in unserer Verwaltung alles so hapert. Ich würde jedenfalls behaupten die Chance ist hoch dass es nicht auffällt und die Stimme gezählt wird. Nicht 100%, aber ich denke mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Ich werde bei der Europawahl mal nachfragen, weshalb die Namen dieser Liste ungültig geworden sind.
Ich meine, man hat uns immer gesagt, dass die zwischenzeitlich verstorben wären.
Ich denke nicht, denn zum Zeitpunkt der Stimmabgabe lebte er ja noch. Nur Tote können nicht mehr wählen.
Das ist nicht richtig.