Was bringt ein gefälschter Führerschein?
Ich meine die sind ja nicht in der Datenbank registriert. Also wieso braucht man einen gefälschten Führerschein
11 Antworten
Bringt nichts und braucht keiner, der bei Verstand ist.
Nun gut: dann z.B. eine Ermittlung mit TKÜ nach 100 a STPO , danach eine Strafverfahren usw.
nicht jeder führerschein wird überprüft. gibt es keinen verdacht könnte es klappen
Das habe ich auch nicht gesagt, aber die Website bzw. z.B. Facebookseiten ect, wo diese erworben werden. Genau deswegen haben wir einen aktuellen Fall vor Gericht, den letzten Bunde die 3 anderen sind schon abgeurteilt und der letzte Bunde erwartet seins Anfang Januar, allerdings wegen Handelns bzw. Beihilfe, da er diese für die 3 Bekannten besorgte. Daraufhin wurden dann deren Anschlüsse überwacht.
Der eine von den 3en, jetzt Zeuge, hat auf jeden Fall verstanden, dass dies ein teurer, sinnloser "Spaß" war.
Doch das tut es, wenn man darüber nachdenkt, schon. Das ist ja mit der Bemerkung von Betrtha2701 gemeint, mal den Verstand einschalten.
Was ein gefälschter Führerschein bringt? Es handelt sich dabei um Urkundenfälschung. Das bedeutet, dass ein Strafverfahren und eine Strafe folgen. Derjenige ist dann vorbestraft und wird es im Leben schwer haben, als Vorbestrafter eine Wohnung, einen Job zu finden oder andere Verträge abzuschließen.
Ein zweiter Straftatbestand ist Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Bei einer Kontrolle nutzt der absolut nichts und da bereits der Besitz(!) strafbar ist, kann man ihn nicht mal nutzen um die Kumpels in der Kneipe zu verarschen.
Einen Fake-Führerschein zu besitzen und als offizielles Dokument auszugeben, ist illegal und deshalb nicht zu empfehlen. Denn Sie begehen damit keine Ordnungswidrigkeit, die Sie mit der Zahlung eines Bußgelds aus der Welt schaffen können, sondern eine Straftat. Der Gebrauch eines Fake-Führerscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) kann diese mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Über das genaue Strafmaß entscheidet ein Richter je nach Einzelfall.
Saßen Sie obendrein hinter dem Steuer eines Fahrzeugs, als Sie mit Ihrem Fake-Führerschein erwischt wurden, kommt noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzu. Auch dabei handelt es sich um eine Straftat. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht für diesen Tatbestand eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
(Auszug aus https://www.bussgeldkatalog.de/fake-fuehrerschein)
da bereits der Besitz(!) strafbar ist
Nach welcher Rechtsgrundlage soll das der Fall sein?
Versetz Dich mal in die Lage eines Führerschein-Verlierers...
Stell Dir vor, Du arbeitest fest als Kurierfahrer, Taxifahrer... Im Regelfall müssen solche Leute ihrem Arbeitgeber den FS vorlegen. Also nachweisen, daß sie den (noch) haben. Ohne den FS würden bzw könnten die ja ihren Job verlieren. Der AG würde sich auch strafbar machen, wenn er so jemanden fahren lassen würde, wenn er weiß, der- / diejenige hat keinen FS mehr.
Und das kann gut gehen! Ich habe in 35 Jahren Führerscheinbesitz den genau 3 mal bei einer Kontrolle vorlegen müssen.
Einer Kontrolle durch die Rennleitung würde der natürlich nicht standhalten. Aber die Rechtsprechung ist da bisweilen so dermaßen lasch.
Ich kenne jemanden, der die Fläppe bereits mehrfach wegen Alc abgebeben hat. Fahren ohne FS an 2 aufeinander folgenden Tagen.....
Der fuhr aushilfsweise im Gewerblichen Güterverkehr. Irgendwann, als er den FS mal wieder hatte, hat er den als verloren aufgeboten. Es wurde ein neuer FS ausgestellt. Kurze Zeit später wieder mal FS weg wegen Alc. Aber... man hatte ja noch einen Reserveführerschein. Auf dem LKW irgendwo in Hannover Kontrolle. Papiere, FS.... Die wußten gleich, daß der keinen FS haben dürfte. Und der Reserve-FS wurde auch gleich einbehalten. Und sein Chef durfte nun aus dem süddeutschen Raum (WÜ / HN) einen Fahrer nach Hannover bringen....
Und der Idiot hat selbst danach den FS wieder bekommen. Inzwischen ist er ihn wegen anderer Delikte endgültig los. Gott sei Dank
Und wegen welchen Delikt hat er zum Schluss den Lappen für immer verloren wenn es keine Alkoholfahrt war?
Zwischendurch ist er mit dem Schlepper, einem alten Fendt GT (Geräteträger) vor der Polizei geflüchtet. Als man ihn stellte, man wollte ihn nur auf ein defektes Licht am Anhänger hinweisen, hatte er wieder Stoff. Daraufhin hatte er seinen GT mit ÜV-Gutachten auf 6 Km/h gedrosselt. So kann man den ohne Zulassung fahren. Dann hatte er die glorreiche Idee, für seine Partnerin auch einen GT zu kaufen. An den schraubte er dann allerdings das 6Km-Shild hin. Der dachte wohl, das merkt doch keiner. Das ausschlaggebende Delikt war dann also: Fahren ohne Führerschein, fahren ohne Zulassung und verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Führerscheinstelle hat dann wohl mall alte Fallakten studiert und kam dann zu dem Schluss, daß es wohl unverantwortlich ist, wenn der Mann jemals wieder den FS bekommen sollte. Vor Gericht wurde die Empfehlung der FS-Stelle dann angenommen und der FS-Entzug auf Lebzeit angeordnet.
Selber schuld sage ich da nur ... so oft Fehler zu begehen und nicht einmal daraus gelernt.
Genau das denke ich mir auch immer wenn ich so etwas z.B. in einer Reportage sehe. Kostet bestimmt ne Menge Geld, und man muss hoffen das die Polizei wenn sie denjenigen anhält keine Abfrage macht, was bestimmt nur selten vorkommt. Ansonsten höchstens noch Ausweisen aber da besteht bei Kontrollen das selbe Problem. Zum eröffnen eines Bankkontos wird auch der Ausweis benötigt, also recht nutzlos. Besser ohne Führerschein fahren, dann bekommt man wenigstens nicht zusätzlich noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung
Beantwortet nicht meine Frage