Warum löst man die AFD nicht einfach auf?
Die sind doch Verfassungsfeindlich
8 Antworten
Die sind doch Verfassungsfeindlich
Diese Entscheidung kann NUR das Bundesverfassungsgericht treffen. Bist du nicht, haben sie nicht, also würde ich solche Aussagen bleiben lassen.
Und solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht für verfassungswidrig erklärt hat, sehe ich keinen Grund für die AfD sich aufzulösen.
Du musst auch die Materie dahinter verstehen.
Als Beispiel ein einfaches Beispiel:
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung Partei X verstösst gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Die Richtenden haben zu 3/4 mit einem Verbot abgestimmt. 1/4 dagegen.
Aus dem Urteil geht heraus, dass die Partei X gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstösst.
Partei X klagt vor dem EGMR. Der EGMR ist dafür zuständig, weil eben auch Deutschland dies ratifiziert hatte.
Der EGMR entscheidet dann dass das Verbot Nichtig ist, da sie nicht gegen die hohen Hürden verstossen.
Damit ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Nichtig.
Die letzte Entscheidung hat der EGMR immer.
https://www.zaoerv.de/63_2003/63_2003_4_a_921_944.pdf
Bei Interesse durchlesen.
Das sind Einzelfallkonstrukte, die praktisch wenig relevanz haben. Genauso könntest du sagen "Über Diebstahl entscheidet der EGMR" weil die Möglichkeit vermutlich immer IRGENDWIE offen steht.
Meine Antwort ist korrekt, dein Kommentar unnötig.
Es entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Lies im GG nach wenn du mir nicht glauben willst.
Die AfD ist eine demokratisch entstandene, und auch eine nach demokratischen Prinzipien handelnde Partei. Sie möchte sogar mehr Demokratie, indem sie seit jeher direktdemokratische Elemente fordert, wie Volksinitiativen und -Referenden. Die Bevölkerung könnte dann bei schlechten Regierungsentscheidungen das letzte Wort haben, so wie das etwa in der Schweiz der Fall ist. Das sorgt für insgesamt bessere und breiter gestützte politische Entscheidungen.
Schliesslich zur Verfassung. Diese ist auch nicht in Stein gemeisselt. Wenn neue Probleme im Land aufkommen, dann muss es möglich sein, darüber zu debattieren, und vielleicht auch die eine oder andere Verfassungsänderung vorzunehmen.
So einfach ist das leider nicht. Das Bumdesverfassungsgericht, welches die Entscheidung hier treffen würde, braucht Lehrer eindeutige Beweise und zwar aus der ganzen Partei und Bundesweit. Dann gibt es noch andere Kriterien, z.B. ist 2017 das NPD-Verbot gescheitert, weil sie zu unbedeutend war.
Nein, weil da V-Leute im Spiel waren und nicht mehr unterschieden werden konnte, was echte Nazis und was V-Leute getan und gesagt haben.
Nein, die AfD ist nicht verfassungswidrig. Darüber hinaus genügt nicht nur ein Verstoß/Nichtanerkennung gegen die freiehitlich demokratische Grundordnung, die nach dem mehrheitlichen Volksmund bereits als verfassungswidrig definiert wird. Diese Interpretation einer scheinbar ''verfassungswidrigen'' Partei ist inkorrekt.
Eine Partei ist nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung (vgl. BVerfGE 2, 1 [12 f.]) nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.
Bundesverfassungsgericht 5, 85 (KPD-Parteiverbot)
Weil wir in einer Demokratie leben, wo ein allgemeines Mitspracherecht gilt!
So schnell wird keine Partei aufgelöst oder ausgeschlossen ... und das ist auch gut so!
Das ist so nicht richtig. Die letzte Entscheidung hat der EGMR.