Vermieter unternimmt nichts, brauche hilfe?

6 Antworten

Ihr müsste dem Vermieter SCHRIFTLICH einen konkreten Termin zur Beseitigung setzen. Erst wenn dieser Termin verstrichen ist, könnt ihr selbst einen Handwerker beauftragen. Dann könnt ihr die Kosten ab der übernächsten Miete verrechnen.

Hier handelt es sich ja eindeutig um einen Gebäudeschaden, der NICHT von Leitungswasser verursacht ist.

Ihn schriftlich mitteilen, dass dieser unhaltbare Zustand die Bausubstanz seines Hauses schädigt, ihn Fotos des gesamten Schadens Ausmaßes den Brief beilegst und dich gleichzeitig gezwungen siehst, die Miete zu kürzen, mach dir eine Kopie des Schreibens, damit du für den Mieterbund etwas in der Hand hast, und zeig denen auch die Fotos. Die können dir ganz genau sagen um wieviel Prozent du deine Miete kürzen kannst wenn dein Vermieter pennt, spätestens wenns ums Geld geht wird er munter!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was bedeutet: "nie richtig geantwortet"? Bitte konkret angeben.

Wurde in den bisherigen Schreiben an den VM eine Frist zur Beseitigung (konkretes Datum) genannt? Falls nein, dies unverzüglich nachholen mit Einschreiben oder Boten - ideal ist noch ein neutraler Zeuge bzgl. des Inhalts (nur für den Streitfall). Wichtig für eine Mietminderung ist der Zeitpunkt, an dem der Vermieter nachweislich Kenntnis von dem Schaden erhalten hat.

Zudem noch im Schreiben anmerken, dass neben der Nichtbewohnbarkeit des Raumes auch noch ggfs. Schäden am Mobiliar entstanden sind. Fotos sind auch immer hilfreich, am Besten jeden Tag.

Stellt einen Hygrometer auf, um die Luftfeuchte zu dokumentieren.

Wie ist der Raum zu lüften? Machen das die Eltern auch immer (führt ein kleines Lüftungsbuch)?

Die o.g. Frist muss angemessen sein. Üblicherweise wird - je nach Schadensbild und Beeinträchtigung - von 2 Wochen ausgegangen. In dieser Zeit muss der VM sich kundig machen (oder einen Fachmann zur Begutachtung vorbei schicken) und im Idealfall auch gleich die Reparatur organisieren. Aktuell sind jedoch Handwerker Mangelware und wenn es ein einmaliger Schaden/Vorfall ist (es tropft nicht nach und mit dem blauen Gefäß kann man es nicht erkennen), wird es vermutlich über die 2 Wochen hinaus dauern, bis ein Handwerker auftreibbar ist. Das muss der VM aber ggfs. anzeigen.

Interessehalber: Habt ihr in dem Haus einen VM oder ist es eine Eigentümergemeinschaft (ETG)? Bei einer ETG ist der Schaden verm. im Gemeinschaftseigentum und dann MUSS die Hausverwaltung zusätzlich tätig werden.

Genau jetzt wird es etwas schwieriger, denn wenn der Schaden nicht der Wohnung selbst zuzuordnen ist, könnt ihr nicht ohne weiteres nach Ablauf der Frist einen eigenen Handwerker beauftragen.

Nach Ablauf der Frist die Miete mindern: Mietminderung beim Wasserschaden – Worauf ist zu achten? (mietrecht.com)

Insgesamt aber viel dokumentieren und

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

albatros  09.08.2021, 16:33
Nach Ablauf der Frist die Miete mindern:

Minderung der Bruttomiete ab dem Tag der Inkenntnissetzung des Vermieters von der Mangelhaftigkeit bis zum Tag der endgültigen Beseitigung.

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oklein  09.08.2021, 19:50
@albatros

Vollkommen richtig, aber hatte ich das anders geschrieben?

"Wichtig für eine Mietminderung ist der Zeitpunkt, an dem der Vermieter nachweislich Kenntnis von dem Schaden erhalten hat."

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albatros  10.08.2021, 08:33
@oklein
Nach Ablauf der Frist die Miete mindern:

Das hast du irreführend aber auch geschrieben!

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Per Einscheiben die Hausverwaltung benachtigen mit Frist zur Reparatur. Bei keiner Antwort selbst raparieren lassen und die Kosten von der Miete abziehen.


oklein  08.08.2021, 15:14

Info: Die Hausverwaltung ist per se erst einmal der falsche Ansprechpartner. Der Mieter muss es immer dem Vertragspartner (=Vermieter) melden.

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steefi  09.08.2021, 09:11
@oklein

Die Hausverwaltung ist für das vermietete Objekt zuständig, nicht der Eigentümer der vielleicht auf Mallorca wohnt.

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oklein  09.08.2021, 19:47
@steefi

Die Hausverwaltung vertritt nach WEG (§ 27 WEG - Aufgaben und Befugnisse des Verwalters - dejure.org) grundsätzlich nur die Eigentümergemeinschaft und dabei NICHT das Sondereigentum einer Wohnung - auch wenn der VM in Timbuktu wohnt. 😀

Nur wenn der Vermieter die HV mit der Verwaltung seines Sondereigentums beauftragt und dies gegenüber dem Mieter auch bzgl. vertraglicher Themen so weitergibt, ist die HV Ansprechpartner.

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steefi  09.08.2021, 20:04
@oklein

Eben und das ist meistens auch der Fall.

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oklein  09.08.2021, 20:25
@steefi

Aus welcher Quelle hast Du denn Deine Erkenntnis?

"So ist der Anteil der WEGVerwaltung am Gesamtumsatz, in Relation zur Mietverwaltung, um 20 Prozent gestiegen, während der Anteil der Mietverwaltung gegenüber der WEG-Verwaltung für Unternehmen mit weniger als 400 VE um rund ein Drittel zurückgegangen ist. Die gesamten verwalteten Einheiten der teilnehmenden Unternehmen beinhalten zu 70 Prozent WEG-Einheiten" aus 2018_6-DDIV-Branchenbarometer.pdf; Seite 22

Ich habe beruflich schon ein paar hundert Wohnungen saniert/gebaut und vermarktet, vermiete selbst und bin im Beirat und kenne exakt einen (1 !) Eigentümer, der die HV seine Wohnung verwalten lässt. Das ist zwar unterdurchschnittlich gegenüber dem DDIV-Bericht, kommt dem aber schon näher.

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steefi  10.08.2021, 09:56
@oklein

Bei mir ist es umgekehrt, ich bin selbst Eigentümer und kenne nur Eigentümer die ihre Wohnungen durch WEGs verwalten lassen

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oklein  10.08.2021, 20:06
@steefi

Na da hilft mein Link vielleicht weiter 😀

Aber es ist definitiv niemals falsch, den VM anzuschreiben (das musste noch sein 😂)

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Meldet das dem Hausverwalter, das ist ein Versicherungsfall und kann ziemlichen Schaden verursachen.