Verletzt meine Mutter ihre Aufsichtspflicht?

6 Antworten

Aufsichtspflicht? Bist du immer noch Kleinkind,dass Mami überall einspannen muss statt selbstständig zu sein..mit 17 ? bald 18 ? Warum gönnst du ihr den neuen Partner nicht?

Eine Aufsichtspflicht ist nur im Rahmen der Notwendigkeit auf Basis der jeweiligen Entwicklung des "Kindes" erforderlich. Beispielsweise wird die Aufsichtspflicht nicht verletzt, wenn die achtjährigen Kinder die Wohnstraße runter zum Spielplatz dürfen.

Bei einer 17jährigen gehe ich von einer schon bestehenden, erheblichen Selbständigkeit aus. So Dir Deine Mutter (begründet) zutraut, selbst den Haushalt zu führen, Deinen Tagesablauf zu organisieren und einen guten Umgang zu pflegen, kann sie Dir auch zumuten, Dich nur ganz "extensiv" zu beaufsichtigen.

Etwas anderes ist die Frage, ob Du Dich dadurch allein gelassen fühlst?

Hm. Seh' es mal so: Deine Mutter hat Dich schon fast ganz in die Selbständigkeit gebracht und jetzt eröffnet sich für sie eine neue Lebensperspektive, die sie i. allg. ohne sich noch um Dich im Speziellen kümmern zu müssen, wahr nehmen kann.

Dabei wird sich natürlich die Beziehung zwischen euch beiden auch neu einpendeln müssen und was hier richtig oder falsch, gut oder nicht geraten erscheint, das ist Verhandlungssache zwischen euch beiden. Wie sehr möchtest Du Deine Mama noch bei Dir haben? Wieviel davon kann sie Dir ohne zu arge Abstriche an eigenen Bedürfnisse noch geben? Darüber werdet ihr sprechen müssen, lieb und freundlich und voller Verständnis füreinander.

Und: Viele 17jährige hier bei GF würde es begrüßen, würden sie nur einmal in der Woche einen Check mit ihren Eltern haben und ansonsten freie Hand.

Du bist ja bereits 17 Jahre alt und damit in der Lage, zumindest eine Weile allein Zuhause klarzukommen. Sie ist doch erreichbar, nehme ich an und bespricht wichtige Anliegen mit dir.

sagen wir mal so: ab 16 darfst du mit Erlaubnis deiner Eltern in einer eigenen Wohnung leben. Somit ist das mit 17 kein Problem.

Ob eine Vernachlässigung in deinem Fall vorliegt müsste einzeln geprüft werden. Es kommt auf deinen geistigen Entwicklungsstand an. Versinkst du im Müll, erscheinst nicht in der Schule etc - dann würde sie die Aufsichtspflicht vernachlässigen.

Läuft dein Leben aber normal weiter und du hast halt nun mehr Pflichten (eben alles was beim Thema alleine Leben anfällt) - dann ist das keine Vernachlässigung

Ja und nein....

Ja, denn du bist nicht volljährig.

Nein, du bist alt genug um auch alleine zu bleiben.

Sicherlich wird sie dir vertrauen das du es gut hinbekommst. Die feine Art ist es nicht, denn du fühlst dich sicher oftmals allein. Aber sieh es mal von der Seite, viele Jugendliche feiern dich dafür, denn du hast etwas das sie nicht haben. Freiheit...