Schwule geben Sex-Geräusche von sich - erlaubt?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du scheinst ja allgemein sehr geräuschempfindlich zu sein. Generell kannst du bei einer Ruhestörung die Poilzei rufen, wenn deine Nachbarn also tatsächlich so laut bei ihren sexuellen Aktivitäten sein sollten, spricht da nichts dagegen. Aber oftmals hilft es auch einfach mal die Leute auf ihre Lautstärke hinzuweisen. Zudem sollte man sich in Mehrparteienhäusern bewusst sein, dass es nicht immer totenstill ist. Kann man nicht ändern. Wenn es einen stört muss man eben in ein eigenes Haus ziehen...

Warum ist es jetzt so wichtig dabei zu  erwähnen, dass es ein schwules Paar ist?

Wenn die Laute zu einer ungemessenen Uhrzeit und täglich oder regelmäßig zu hören sind, könntest du das Gespräch mit ihnen suchen und wenn dies nichts bringt, die Polizei einschalten, lass ihnen doch aber trotzdem den Spaß, du findest es doch bestimmt auch gut, wenn dein Gegenüber dir dabei zeigt, wie gut du deine Sache machst oder?

Mit welchem deiner Nachbarn hast du eigentlich keine Probleme? Die ober dir sind zu laut, die unter dir willst du verklagen weil sie zu oft Wäsche waschen, denen links neben dir willst du die Polizei auf den Hals hetzen weil sie beim Sex zu laut stöhnen... Also dich möchte ich nicht als Nachbar haben. So einen hatte ich auch einmal vor langer Zeit, der wollte mir verbieten zwischen 22 und 6 Uhr die WC-Spülung zu betätigen weil das seinen Schlaf stört.
Mein Tipp: Kauf dir ein Haus irgendwo weit draußen auf dem Land, in einem kleinen Dorf fernab jeglicher Zivilisation, dann musst du dich nicht mit Geräuschen abgeben, die normalerweise entstehen, wenn außer dir noch andere Menschen in deiner näheren Umgebung leben. Oder kauf dir eine Großpackung Ohropax, das wäre dann die preiswertere Lösung.

Mehrfach klingeln, wenn nicht geöffnet wird, und der Zauber weitergeht, Handyaufnahme machen, Polizei holen. Mit einer ausreichend zahlreichen Doku an Handyaufnahmen, also etwa regelmäßige Geräuschbelästigung nach 22.00 Uhr, zum Vermieter gehen und mindern. Dem die Aufnahmen vorlegen. Gibt vor Gericht ein Mordsgaudium, wenn im Falle eines Rechtsstreits, die Aufnahmen abgespielt werden.

Wenn durch den Krach ein Schlaf nicht mehr möglich ist, mindert sich für den entsprechenden Tag die Miete nach der Wohnwertbeeinträchtigung: also zwischen 5 und 20 % der Tagesmiete an jedem Rammeltag. Hängt von der Dauer und der zeitlichen Lage des Lärms ab. Bei täglich einer Stunde zwischen 0.00 und 3.00 Uhr, kann man jeden Tag etwa 10 % mindern, also auch auf die Monatsmiete 10 %. Minderung von der Warmmiete!!! Und dann bei der NK-Abrechnung abgleichen, dass der Vermieter die Minderung nicht hintenrum wieder reinholt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rede erst mal mit ihnen selber. Wenn das nicht hilft denke ich schon