Schulpflichtig mit 19?
Hallo,
ich muss jetzt die Klasse (Fachabitur in eine Berufsschule-NRW) wiederholen, und es sind noch ein paar Monate Schule. Meine Lehrerin fordert, dass ich zur Schule komme und im unteren Jahrgang mitmache, obwohl ich etwas anderes machen will, sei es ein Nebenjob oder Minijob, um in der Zeit bis zum nächsten Schuljahr Geld zu verdienen, anstatt unnötig in der Klasse zu sitzen. Darf sie das verlangen oder kann ich einfach sagen, dass ich bis zum nächsten Schuljahr warte?
2 Antworten
Normalerweise endet die Schulpflicht am Ende des Schuljahres, in dem man 18 geworden ist. Wenn Dein 18. Geburtstag irgendwann in diesem Schuljahr war, dann darf sie zumindest verlangen, dass Du bis zum Ende - wann immer das ist - in die Schule kommst. Und da Du ja nächstes Schuljahr weitermachst, ist Deine Schulpflicht erst beendet, wenn Du die Berufsschule endgültig verlässt.
Immer dann, wenn man nach seinem 18. Geburtstag eine Ausbildung oder einen anderen Bildungsgang absolviert, ist man schulpflichtig. Auch dann, wenn man zwischendurch irgendetwas anderes gemacht haben sollte.
Gruß Matti
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p43
und so weiter und so fort (Ausbildungs- und Prüfungsordnung und dergleichen nachgeordnete Rechtsverordnungen)