Sachsen Gymnasium, Noten nach Notenschluss?
Darf an einem Gymnasium in Sachsen Nach Notenschuss noch noch eine Arbeit geschrieben werden?
Notenschluss vor dem Halbjahr ist 2 Wochen vor den Winterferien.
Meines Wissens nach darf diese Note nicht mehr auf das Halbjahr und auch nicht ins nächste Halbjahr.
Ist es denn erlaubt das noch eine Arbeit nach dem Notenschluss zu schreiben?
1 Antwort
Ja, das darf er-.
Muss voll Bock machen, Lehrer zu sein.
Du willst diesen missratenen Bälgern so ein Mindestmaß an Bildung ermöglichen und hörst andauernd: "Dürfen sie das denn?".
Ich habe noch nie im Leben was geleistet, ohne meine Mitmenschen wäre ich verhungert, verdurstet und erfroren, aber ich bin ganz wichtig, ich habe Rechte.
Aber es ist nur Nitenschluss für das Halbjahr, nicht für das ganze Schuljahr. Da kannst du diskutieren so viel wie du willst.
Es Geht um die Legale Lage natürlich habe ich gelernt es geht mir nur darum das in meinem Fall eine Klassenarbeit 5 Tage vor Termin angekündigt wurde. Und das ist in keine Art und weise fair.
Und diese Lehrer sollten mehr Rechte habe als ihnen zu geschrieben wird oder wie und Grundlos umgehen. Es heißt ja nicht ohne Grund Notenschluss.