Rücktritt vom Motorrad Kauf?
Hey,
ich hab vor 12 Tagen ein Motorrad bei einem Händler im Laden gekauft.
Da ich meinen Führerschein noch nicht habe, steht dieses nach wie vor ohne Zulassung im Laden (Neufahrzeug).
Ich habe nun jedoch Ärger mit dem Verkäufer, da dieser nicht seinen Pflichten nach kommt etc.
Meine Frage ist nun, ob es möglich ist OHNE Angaben von Gründen von dem Kauf zurückzutreten (ich habe bereits eine Anzahlung getätigt)
oder ob es keine Möglichkeit mehr gibt aus dem Kauf herauszukommen...
ps:
Bitte keine Antwortet mit alternativ Lösungen (rede mit dem Händler etc.)
Es geht rein um die Frage mit dem Rücktrittsrecht.
Vielen Dank!
4 Antworten
Es geht rein um die Frage mit dem Rücktrittsrecht.
Hast Du nicht. Verträge sind einzuhalten.
+++ Ende der Geschichte +++
In dieser absolutheit stimmt das nicht, gerade hier könnte ein verbundener Vertrag vorliegen
Da er da oben geschrieben hat "ich habe bei einem Händler im Laden gekauft" gehe ich nicht von Sonderlocken wie einem Kreditvertrag aus
Genau genommen nimmt er es ja nicht zurück - es gehört mir ja noch nicht einmal
Wenn es eine Darlehensvertrag gibt kann er den widerrufen. Dann wird der Kaufvertrag auch rückabgewickelt.
edit hier gibt es keine Darlehensvertrag -> damit scheidet das aus
Ja hier ist aber GF da wird oft ein Sachverhalt unsauber dargestellt 🤷♂️ So klar war das nicht, kann auch ne teilfinanzierung sein
🙄 hab hier schon öfters mal was gefunden was die FS nicht gesagt haben
übrigens das oben geschriebene ist trotzdem auch bei einem Finanzierungskauf so schreibbar, aber egal
Du weißt aber schon das es zwei Verträge beim verbundenen Vertrag gibt
Ich habe gerade nochmal nachgesehen und ursprünglich war besprochen, dass ein Teil über den Shop direkt finanziert wird.
(Telefonisch wurde dannach besprochen dies doch zu lassen allerdings gab es noch keine Änderung / Umsetzung im Vertrag)
Falls ich die Finanzierung widerrufe - kann ich dann auch den Vertrag widerrufen und meine Anzahlung zurück fordern?
Ja ist auch so, aber das mit dem Darlehen gerade im KFZ Bereich ist ne Idee die fruchten kann, hier halt nicht
Ja, wenn eines vereinbart wurde oder wenn der Vertrag nicht oder mangelhaft ausgeführt wurde.
Welchen Pflichten kommt er denn nicht nach? (Ein grundsätzliches Rücktrittsrecht hast du übrigens nicht. Auch nicht mit Gründen)
Es gibt viele Gründe... Erst kann er das bestellte Teil nicht rechtzeitig beschaffen.
Desweiteren (was mich am meisten ärgert):
Ich habe seit nun 12 Tagen keine Rechnung bekommen um den Restbetrag zu zahlen. Ebenfalls keine weiteren Infos.
Ich rufe nun fast täglich an allerdings kümmert er sich nicht darum und ist nur noch unfreundlich.
Hast du es finanziert, also auf Raten ?
Nein, habe es ja noch nicht mal komplett bezahlt ( nur Anzahlung) den Rest wollte ich überweisen
Nein, bin nicht minderjährig - Es gibt viele Gründe... Erst kann er das bestellte Teil nicht rechtzeitig beschaffen.
Desweiteren (was mich am meisten ärgert):
Ich habe seit nun 12 Tagen keine Rechnung bekommen um den Restbetrag zu zahlen. Ebenfalls keine weiteren Infos.
Ich rufe nun fast täglich an allerdings kümmert er sich nicht darum und ist nur noch unfreundlich.
Zu klären wäre, was für eine Art Teil noch fehlt. Könnte sein, dass der Rücktritt wegen Unerheblichkeit ausgeschlossen ist.
Pactum sunt servanda
stimmt, pacta.... war etwas vorschnell, naja, gehe halt schon stark auf die 60 zu...
Ausnahme es gibt ein Widerrufsrecht ;)