Rentengesamtjahreseinkommen wie berechnet?
Hallo, wie bemesse ich mein steuerpflichtiges Renten-Gesamtjahreseinkommen? Da ich nach 2004 in Rente gegangen bin, erhalte ich meine Rente erst zu Beginn des Folgemonats.
Frage: bemisst sich nun mein steuerpflichtiges Renten-Gesamtjahreseinkommen? Entweder 6mal die Bruttomonatsrente, wie sie im Vorjahr bestimmt wurde plus 6 mal die Bruttomonatsrente nach der Rentenerhöhung per 1.7. des jetzigen Jahres?
Oder 7mal die Bruttomonatsrente, wie sie im Vorjahr bestimmt wurde plus 5mal die Bruttomonatsrente nach der Rentenerhöhung per 1.7. des jetzigen Jahres?
Meine Überlegung dazu: ich erhalte ja meine Rente immer erst zum Folgemonat, also 7mal Vorjahresmonatsrente und 5mal derzeitige Monatsrente.
Danke für eure klärende Antwort.
4 Antworten
Einfach mal den entsprechenden Passus im §22 EStG ganz lesen
Satz 2
Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil ist der Jahresbetrag der Rente.
Es zählt also das was du im gesamten Jahr an Rente bekommen hast
Satz 3
Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Gehst du also zu 01.07.2024 in Rente, so wird der Betrag mit der Veranlagung 2025 ermittelt.
Satz 5
Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Satz 6
Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt.
Heißt eine Rentenanpassung und nicht die normale Erhöhung die regelmäßig kommt.
Falls es um die Frage geht, welche Daten in eine Steuererklärung zu übernehmen wären, kann man entweder den Informationsservice der Rentenstelle nutzen https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ (und zwar die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)") oder den Belegabruf über elster-online. Den relevanten Betrag selbst ausrechnen ist nicht ganz einfach.
> erhalte ich meine Rente erst zu Beginn des Folgemonats.
Das wäre sehr ungewöhnlich. Üblich ist die Gutschrift am letzten Bankarbeitstag des Monats, für den die Rente gezahlt wird.
Die Höhe des Renteneinkommens - € und Zeitraum - bestätigt Dir die Rentenversicherung.
Hast Du Dir denn solche Fragen auch zu Deinem Arbeitseinkommen gestellt und Deine Lohnabrechnungen für die Steuer vom Geldeingang auf Deinem Konto abhängig gemacht und ggf. korrigiert?
Zeitraum (für die Steuer)
- Lohnzeitraum (Januar bis Dezember)
- Rentenzeitraum (Januar bis Dezember)
Nun, Dein jahrelanger Dezemberlohn galt auch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn der Lohn erst am 2.1. des Folgejahres auf Deinem Konto war.
Mit der Rente ist es nicht anders.
Bestimmt habe ich mich in meiner Fragestellung nicht ausfürhlich genug ausgedrückt.
Es ist doch oftmals so, dass zum 1.7. eines Jahres eine Rentenerhöhung in Kraft tritt, die dann bis zum Juni des Folgejahres gültig ist. Wenn dann ab dem 1.7. des Folgejahres wieder eine Rentenerhöhung in Kraft tritt, wird diese aber erst zu Beginn des August ausgezahlt. D.h., dass ich eigentlich 7 Monate (Januar-Juli) die Rente der Vorjahresbestimmung erhalte und 5 Monate (August-Dezember) die neue Rente des derzeitigen Monats erhalte. Aber ich glaube, dass ich da bestimmt falsch liege.
Zeitraum (für die Steuer)
Lohnzeitraum (Januar bis Dezember)
Rentenzeitraum (Januar bis Dezember)
Rentenzahlungstermine ... unabhängig ob sie 1-2 Tage später erst auf Deinem Konto sind.
Die Rentenauszahlung erfolgt immer am letzten Werktag im Monat.
Ergo Dezember-Rente - im Dezember
Alles klar und richtig, meine Frage war nur die: wie berechnet sich das in meiner Steuererklärung: 7mal 1.Bruttorente + 5mal 2. Bruttorente (nach Rentenerhöhung) oder 6mal 1. Bruttorente + 6mal 2. Bruttorente (nach Rentenerhöhung)
Wie ich mir schon dachte, danke, bestätigt eigentlich meinen Grundgedanken. Werde aber vermutlich morgen mal beim Finanzamt nachfragen. Danke
Brauchst nicht nachfragen. Ich bin seit 4 Jahren Rentnerin und habe auch schon paar Steuererklärungen machen müssen. Ich bekomme meine Altersrente auch erst am Monatsletzten (für Juli am 31.07.) ausbezahlt.
Naja, stellt sich nur die Frage, ob das finanzamt-rechtlich auch so stimmt. Auch mein Grundgedanke stimmt deiner Ansicht eigentlich zu, aber ist das nun eine rechtlich gültige Ansicht oder nur eine Annahme von dir, die das Finanzamt bisher bei dir einfach unkontrolliert übernommen hat?
Das Finanzamt bekommt die Zahlen von der Rentenversicherung sowieso elektronisch mitgeteilt.
Ich selbst mache dazu gar keine Angaben, weil diese Zahlen dem Finanzamt bereits vorliegen.
Und bei mir ist es sogar bissel komplizierter, da ich insgesamt 3 Renten beziehe.
Ich kontrolliere dann nur auf dem Beschrid, ob alles stimmt. Und bisher haben diese Zahlen immer gestimmt.
Naja, da ich es nicht weiß stelle ich ja hier dir Frage. Ich hatte bisher noch nie das "Glück und Vergnügen" eine Steuererklärung machen zu dürfen.