Rentengesamtjahreseinkommen wie berechnet?

4 Antworten

Einfach mal den entsprechenden Passus im §22 EStG ganz lesen

Satz 2

Bemessungsgrundlage für den der Besteuerung unterliegenden Anteil ist der Jahresbetrag der Rente. 

Es zählt also das was du im gesamten Jahr an Rente bekommen hast

Satz 3

Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

Gehst du also zu 01.07.2024 in Rente, so wird der Betrag mit der Veranlagung 2025 ermittelt.

Satz 5

Dieser gilt ab dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.

Satz 6

Abweichend hiervon ist der steuerfreie Teil der Rente bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt.

Heißt eine Rentenanpassung und nicht die normale Erhöhung die regelmäßig kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Falls es um die Frage geht, welche Daten in eine Steuererklärung zu übernehmen wären, kann man entweder den Informationsservice der Rentenstelle nutzen https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ (und zwar die "Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)") oder den Belegabruf über elster-online. Den relevanten Betrag selbst ausrechnen ist nicht ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

> erhalte ich meine Rente erst zu Beginn des Folgemonats.

Das wäre sehr ungewöhnlich. Üblich ist die Gutschrift am letzten Bankarbeitstag des Monats, für den die Rente gezahlt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Höhe des Renteneinkommens - € und Zeitraum - bestätigt Dir die Rentenversicherung.

Hast Du Dir denn solche Fragen auch zu Deinem Arbeitseinkommen gestellt und Deine Lohnabrechnungen für die Steuer vom Geldeingang auf Deinem Konto abhängig gemacht und ggf. korrigiert?

Zeitraum (für die Steuer)

  • Lohnzeitraum (Januar bis Dezember)
  • Rentenzeitraum (Januar bis Dezember)

uffrage15 
Fragesteller
 20.05.2024, 14:47

Naja, da ich es nicht weiß stelle ich ja hier dir Frage. Ich hatte bisher noch nie das "Glück und Vergnügen" eine Steuererklärung machen zu dürfen.

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GutenTag2003  20.05.2024, 14:50
@uffrage15

Nun, Dein jahrelanger Dezemberlohn galt auch für das jeweilige Kalenderjahr, wenn der Lohn erst am 2.1. des Folgejahres auf Deinem Konto war.

Mit der Rente ist es nicht anders.

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uffrage15 
Fragesteller
 20.05.2024, 14:56
@GutenTag2003

Bestimmt habe ich mich in meiner Fragestellung nicht ausfürhlich genug ausgedrückt.

Es ist doch oftmals so, dass zum 1.7. eines Jahres eine Rentenerhöhung in Kraft tritt, die dann bis zum Juni des Folgejahres gültig ist. Wenn dann ab dem 1.7. des Folgejahres wieder eine Rentenerhöhung in Kraft tritt, wird diese aber erst zu Beginn des August ausgezahlt. D.h., dass ich eigentlich 7 Monate (Januar-Juli) die Rente der Vorjahresbestimmung erhalte und 5 Monate (August-Dezember) die neue Rente des derzeitigen Monats erhalte. Aber ich glaube, dass ich da bestimmt falsch liege.

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GutenTag2003  20.05.2024, 14:57
@uffrage15
Zeitraum (für die Steuer)
Lohnzeitraum (Januar bis Dezember)
Rentenzeitraum (Januar bis Dezember)
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uffrage15 
Fragesteller
 20.05.2024, 15:04
@GutenTag2003

Alles klar und richtig, meine Frage war nur die: wie berechnet sich das in meiner Steuererklärung: 7mal 1.Bruttorente + 5mal 2. Bruttorente (nach Rentenerhöhung) oder 6mal 1. Bruttorente + 6mal 2. Bruttorente (nach Rentenerhöhung)

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uffrage15 
Fragesteller
 20.05.2024, 15:10
@AngiedieSchlaue

Wie ich mir schon dachte, danke, bestätigt eigentlich meinen Grundgedanken. Werde aber vermutlich morgen mal beim Finanzamt nachfragen. Danke

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AngiedieSchlaue  20.05.2024, 15:13
@uffrage15

Brauchst nicht nachfragen. Ich bin seit 4 Jahren Rentnerin und habe auch schon paar Steuererklärungen machen müssen. Ich bekomme meine Altersrente auch erst am Monatsletzten (für Juli am 31.07.) ausbezahlt.

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uffrage15 
Fragesteller
 20.05.2024, 15:18
@AngiedieSchlaue

Naja, stellt sich nur die Frage, ob das finanzamt-rechtlich auch so stimmt. Auch mein Grundgedanke stimmt deiner Ansicht eigentlich zu, aber ist das nun eine rechtlich gültige Ansicht oder nur eine Annahme von dir, die das Finanzamt bisher bei dir einfach unkontrolliert übernommen hat?

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AngiedieSchlaue  20.05.2024, 15:27
@uffrage15

Das Finanzamt bekommt die Zahlen von der Rentenversicherung sowieso elektronisch mitgeteilt.

Ich selbst mache dazu gar keine Angaben, weil diese Zahlen dem Finanzamt bereits vorliegen.

Und bei mir ist es sogar bissel komplizierter, da ich insgesamt 3 Renten beziehe.

Ich kontrolliere dann nur auf dem Beschrid, ob alles stimmt. Und bisher haben diese Zahlen immer gestimmt.

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