Rechtes geschwindikeitsschild von baustellenschild bedeckt geblitzt?

2 Antworten

Grundsätzlich würde ich einen Einspruch einlegen mit der Begründung das die Beschilderung nicht erkennbar war. Für das rechte Schild trifft das voll zu, dieses wird durch die vorher aufgestellten Schilder klar verdeckt. Verkehrszeichen sind nur gültig wenn diese frei und sichtbar sind, in diesem Fall ist das rechte Schild deutlich verdeckt. (Sichtbarkeitsgrundsatz)

Aber...!

Was dir hier wohl den Strick dreht ist das Schild auf der linken Straßenseite denn das ist klar und deutlich erkennbar, auch aus größerer Distanz. Das dir der Scheibenwischer das Schild verdeckt hat ist keine ausreichende Begründung denn dieser verdeckt nichts wenn er arbeitet. Klar fährt der Scheibenwischer seine "Route" ab, aber es ist ja nicht so als hätte man den Scheibenwischer grundsätzlich dort, wo man gerade hinschaut.

Anders gesagt: Man kann erwarten das man das Schild auch bei aktiven Scheibenwischer erkennt.

man achtet ja nicht grad auf das linke schild wenn man rechts fährt

Doch, eigentlich schon auch und den Grund dafür hast du hier ja geschildert denn du wurdest geblitzt. Eine beidseitige Aufstellung der Schilder macht es den Autofahrern doppelt sichtbar was sich ändert. (Sichtbarkeitsgrundsatz)

Als Fahrer sollte man immer die gesamte Fahrbahnbreite in Fahrtrichtung im Blick haben, andernfalls entgehen einem viele wichtige Informationen.

Du kannst mal Einspruch einlegen, aber ich würde dem ganzen nicht zu viel Erfolg garantieren wollen. Durch die beidseitige Aufstellung ist der Sichtbarkeitsgrundsatz trotz dem verdeckten rechten Schild gewährleistet.

Was das Bußgeld betrifft kommst du aber auch in der Probezeit mit einem blauen Auge davon...:

  • 0 Punkte
  • 98,50€ Bußgeld (inkl. Bearbeitungsgebühr)
  • 0 Monate Fahrverbot
  • keine Probezeitverlängerung
  • keine Teilnahme an einem Aufbauseminar

Dich kostet der "Spaß" dann also 98,50€ und die Sache ist vom Tisch.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du tatsächlich maximal 53 km/h gefahren bist (laut deiner Aussage waren es 52 - ungebremst). Wenn es beim Blitz dann doch 54km/h und mehr waren, dann kommt da ein Punkt mit oben drauf, das Bußgeld erhöht sich inkl. Gebühr auf 115€, das Aufbauseminar darf absolviert werden und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

abwarten bis was kommt, dann legst Einspruch ein mit der Begründung wie Du hier geschrieben hast nebst Fotos und dann schaust, was bei rum kommt

Alex9145 
Fragesteller
 07.04.2023, 05:58

Schwierig ich mach mir da zu viel kopf bin auch in der probezeit

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MichaelSAL74  07.04.2023, 06:02
@Alex9145

Dann bleibt Dir nix Anderes über als Dir bis zu drei Monaten Kopf zu machen und wenn Du in der Probezeit bist, dann weißt ja was Dich erwartet

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