Pilot Pause zwischen Flug?

4 Antworten

Dienst- und Ruhezeiten sind vom Gesetzgeber (EU/EASA) festgelegt und hängen natürlich vom jeweiligen Flug ab und ob der über Tag oder Nacht (und zu welcher Ortszeit) stattfindet. 

Es macht aber keinen Sinn, das hier mühsam zu erklären, da es für einen Laien uninteressant ist. 

Als Pilot oder bei wirklich echtem Interesse schaust Du einfach mal in der EU-OPS 1 nach, der

"VERORDNUNG (EG) Nr. 859/2008 DER KOMMISSION vom 20. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen"

Da findest Du seitenweise Regeln, hier speziell unter dem

"ABSCHNITT Q - BESCHRÄNKUNG DER FLUG- UND DIENSTZEITEN UND RUHEVORSCHRIFTEN"  

und dann bei den Paragraphen 

OPS 1.1100 - Flug- und Dienstzeit-Begrenzung 

OPS 1.1105 - Maximale tägliche Flugdienstzeit 

OPS 1.1110 - Ruhezeit 

OPS 1.1115 - Verlängerung der Flugdienstzeit aufgrund einer Ruhezeit während des Flugs 

OPS 1.1120 - Unvorhersehbare Umstände während des tatsächlichen Flugbetriebs — Ermessen des Kommandanten 

OPS 1.1125 - Bereitschaft 

Und dann wirst Du erkennen, wie kompliziert das ganze Regelwerk ist; es wurde ja nicht für GF, sondern für den realen Flugverkehr geschaffen ;-)

http://www.airliners.de/flugdienst-ruhezeiten-basiswissen-airline-operations-12/37550

Die Mindestruhezeit muss mindestens so lang sein wie die vorhergehende Dienstzeit, darf jedoch an der Heimatbasis der Besatzung in keinem Fall zwölf Stunden unterschreiten. Außerhalb der Heimatbasis, beispielweise in einem Hotel, gilt das gleiche, jedoch dürfen zehn Stunden nicht unterschritten werden.


paule312  22.08.2018, 03:04

Dazu kommen dann noch einige Sonderregelungen...

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Eigentlich 12 Stunden. Allerdings gibt es noch weitere Regelungen, denn nicht alle Flüge sind gleich lang und Ruhezeiten während sich 2 Politen auf Langstreckenflügen abwechseln zählen auch zu einem gewissen Prozentsatz.

Normal 12 Std. aber es gibt Ausnahmeregelungen.