Ort für Fahrschule vorgeschrieben?

2 Antworten

Die fahrstunden kannst du machen wo du willst, die Prüfung muss in der Regel an dem Ort absolviert werden an dem du dich üblicherweise am häfigsten Aufhältst. Also tendentiell der Wohnort oder der Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung.

Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__17.html

Deine Wahl der Fahrschule ist nicht ortsgebunden.

Das Prüfgebiet bleibt das selbe.

emesvau