Nein, musst du nicht. Du musst aber schriftlich absagen.
emesvau
Nein, musst du nicht. Du musst aber schriftlich absagen.
emesvau
Klar kannst du das. Eine Werkstatt macht nur das, was du in Auftrag gibst, denn alles andere musst du nicht bezahlen.
Lass dir einen Kostenvoranschlag geben. Wenn sie mehr machen wollen, weil sie etwas entdecken, sollen sie sich vorher deine Zustimmung holen.
Eine bloße Ansicht kostet wahrscheinlich 100€ - 300€. Je nach Arbeitsaufwand.
emesvau
Nein, musst du nicht.
Arbeits- bzw. Zwischenzeugnisse sind bis zu 12 Monate "aktuell".
emesvau
Lass dich bei der Agentur für Arbeit beraten. Soweit mir bekannt gibt es die Möglichkeit Schüler-BaFöG zu beantragen.
Das muss im Gegensatz zum Studenten-BaFöG nicht zurückgezahlt werden.
emesvau
Das musst du bei der Versicherung anfragen, die können dir das sagen. Pauschal kann man das nicht beantworten.
emesvau
Hallo Sven,
dass sich Leute über Deutschland lustig machen, dass Deutschland damals von "den Russen" "besiegt" wurde, habe ich noch nie gehört.
Die Alliierten bestanden schließlich nicht nur aus Russland. Auch, wenn Stalingrad ein Wendepunkt war.
emesvau
Derartige Pauschalierungen sind jedenfalls alles andere als intelligent.
emesvau
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, kannst du es mit den gültigen Kennzeichen überführen und dann ummelden.
Sollte es nicht angemeldet sein, brauchst du die Unterlagen, um das Fahrzeug anzumelden.
emesvau
Nein. Denn dafür gibt es unter anderem die Mindestlohnkommission. Andernfalls können wir diese Kommission auch einfach wieder auflösen, denn dann hat sie keine Daseinsberechtigung mehr. Erst recht, wenn sie ständig übergangen wird.
Ich finde die Entscheidung schwierig. Fakt ist, dass der gesetzliche Mindestlohn in den letzten Jahren enorm gestiegen ist. Deswegen verstehe ich die Arbeitgeber-Seite durchaus. Die Leute beschweren sich einerseits, dass die berühmte "Kugel Eis" 1,50€ kostet und früher 60 Cent. Eine enorme Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns kann zu einer Erhöhung der Inflation führen - wenn auch erst mit ein wenig Verzug.
Die FDP war einst doch schon gegen die Einführung eines gesetzlichen MiLo und hat Horror-Szenarien skizziert, die nie eingetroffen sind.
Ich glaube nicht, dass es gravierende Auswirkungen in Bezug auf den Vergleich zu anderen Ländern haben wird. Vielleicht kommen ein paar mehr Hilfskräfte noch lieber nach Deutschland.
Denn ausgebildete Fachkräfte werden nie für den gesetzlichen MiLo arbeiten.
Nein, glaube ich nicht. Denn wenn Unternehmen wirklich Schwierigkeiten haben an Fachkräfte zu kommen, könnten sie die Stundenlöhne von sich aus anheben, um attraktiver zu werden.
Wenn insgesamt der Stundenlohn angehoben wird, unterscheiden sich die Unternehmen nicht voneinander. Der Effekt, dass aufgrund des hohen MiLo einfache Hilfskräfte nach Deutschland auswandern, halte ich für sehr gering. Soweit ich weiß gab es selbst bei der Einführung des MiLo keinen solchen gravierenden Effekt.
Die einfache Konsequenz ist, dass die Lohn-Preis-Spirale sich schneller dreht. Die Arbeitgeber, die hauptsächlich ihre Beschäftigten nach dem gesetzl. MiLo bezahlen, werden ihre Preise anheben müssen. Das wiederum befeuert die Inflation und lässt die Preise steigen, sodass Gewerkschaften wieder höhere Tarifabschlüsse erzielen wollen und der ganze Spaß geht wieder von vorne los.
So funktioniert unser Wirtschaftssystem in den Grundzügen nun mal.
emesvau
Ich bin weiterhin der Meinung, dass beide Seiten eine Menge Schuld haben.
Umso länger dieser Konflikt andauert, umso schlimmer wird es.
emesvau
... die Diätenerhöhung auf Basis der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland berechnet wird.
Sind wir mal ehrlich, in der freien Wirtschaft lässt sich deutlich mehr Geld verdienen mit weniger Verantwortung bzw. öffentlicher Aufmerksamkeit.
emesvau
Natürlich dürfen Fahrschulen Fahrschüler:innen ablehnen. Schließlich sind Fahrschulen nichts anderes, als ein Unternehmen.
emesvau
Am besten begründest du es genauso, wie du es gerade getan hast. Dass die Kollegen super nett sind und du gut klar kamst, es für dich aber zwischenmenschlich nicht ganz gepasst hat und du eben auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber bzw. einem Kollegen-Team bist, mit dem du dich besser verstehst.
Das wird dir kein Personaler übel nehmen.
emesvau
Der Zoll hat nichts mit dem TÜV bzw. der Führerscheinstelle am Hut.
emesvau
Einfacher Dreisatz: 400 EUR / 48.000 kM = 0,0083333 EUR je kM.
Wenn du es in Cent haben willst, nimmst halt zwei nullen weg...
Bedenke allerdings auch Montagekosten.
emesvau
Nein, du hast keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. In den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung hast du lediglich Anspruch auf Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Geleistete Stunden müssen dir allerdings ausgezahlt werden.
emesvau
Während der Probezeit hast du gar keinen Anspruch auf Urlaub.
Vollen Urlaubsanspruch auf den Jahresurlaub erhältst du nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit gem. BUrlG.
emesvau
Urlaubsansprüche müssen abgefeiert werden. Es sei denn, du trittst aus dem Unternehmen aus und kannst aus Zeitgründen die restlichen Urlaubstage nicht mehr abfeiern. Dann werden sie ausgezahlt.
emesvau
Bei Zweckbefristungen, wie zum Beispiel auf die Dauer eines bestimmten Projekts, muss der Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen zuvor über den Zeitpunkt der Zweckerreichung und damit des Vertragsendes schriftlich informiert werden.
Quelle
emesvau
Dafür bin ich zu jung, um das gut beurteilen zu können.
emesvau