Ohne Sachkunde bei Behörde eingesetzt?

Pensioner61  01.04.2024, 11:40
 Paragraf 34a 

Welches Gesetz?

Rimii980 
Fragesteller
 01.04.2024, 11:46

§ 34a GewO

2 Antworten

https://www.ihk.de/aachen/recht/rechtsinformationen/aktuelle-dokumente-zum-thema-recht/bewachungsgewerbe-34-a-gewerbeordnung-gewo-607442

Vielleicht findest du hier Antworten.

Egal wie es nun aussieht - es dürfte nicht dein Problem sein. Es gibt einen Vertrag zwischen deinem AG und der Behörde. In dem Vertrag sollte auch geregelt sein welche Anforderungen die Behörde an den Auftragnehmer und an dessen Beschäftigten stellt.

Kritisch wird es vielleicht dann- wenn du während der Schicht von deinem AG als Verantwortlicher benannt bist. Dann müsstest du evtl die Mitnahme dieser Kollegen verweigern.


Rimii980 
Fragesteller
 01.04.2024, 21:24

Dankeschön, das wusste ich vorher nicht.

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Das Problem ist das, meine anderen 3 Kollege kein Entsprechende Ausbildung haben, bzw. Kein Sachkunde haben.

Bedeutet dann, dass deine 3 Kollegen, diese Tätigkeit überhaupt nicht verrichten dürfen.

Siehe § 34 a, Absatz 1a

Wenn du nun die Verantwortung für diese 3 übernimmst, haftest du auch für alle Fehler die sie machen. Solltest du nicht tun.


Rimii980 
Fragesteller
 01.04.2024, 21:21

Ich danke dir, ich will es auch nicht tun.

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