Ohne Sachkunde bei Behörde eingesetzt?
Hallo ihr Lieben
Ich arbeite als Sicherheitsdienst, bin im Moment in eine Behörde eingesetzt.
Ich habe Sachkundeprüfung nach Paragraf 34a seit 2018 erfolgreich absolviert.
Das Problem ist das, meine anderen 3 Kollege kein Entsprechende Ausbildung haben, bzw. Kein Sachkunde haben.
Es wurde mir gesagt, sollte reichen wenn nur eine von uns die Sachkunde nach Paragraf 34a hat.
Ich habe danach gegoogelt leider ohne Erfolg.
Meine Frage : stimmt es was die sagen oder wollen die mich so veräppeln?
Ich habe je gemerkt dass, im Firma ungern darüber reden wollen, ich habe die infos das die Kollegen ohne sachkunde da arbeiten von sich selbst ( von Kollegen) .
Ich wurde die Kollegen natürlich nicht verraten, ich möchte aber nicht in einem Problem rutschen die Meine Karriere in der Sicherheitsbranche negativ beeinflusst .
Ich danke euch im vorraus.
Paragraf 34a
Welches Gesetz?
§ 34a GewO
2 Antworten
Vielleicht findest du hier Antworten.
Egal wie es nun aussieht - es dürfte nicht dein Problem sein. Es gibt einen Vertrag zwischen deinem AG und der Behörde. In dem Vertrag sollte auch geregelt sein welche Anforderungen die Behörde an den Auftragnehmer und an dessen Beschäftigten stellt.
Kritisch wird es vielleicht dann- wenn du während der Schicht von deinem AG als Verantwortlicher benannt bist. Dann müsstest du evtl die Mitnahme dieser Kollegen verweigern.
Das Problem ist das, meine anderen 3 Kollege kein Entsprechende Ausbildung haben, bzw. Kein Sachkunde haben.
Bedeutet dann, dass deine 3 Kollegen, diese Tätigkeit überhaupt nicht verrichten dürfen.
Siehe § 34 a, Absatz 1a
Wenn du nun die Verantwortung für diese 3 übernimmst, haftest du auch für alle Fehler die sie machen. Solltest du nicht tun.