Ohne BF17 Bescheinigung fahren?

5 Antworten

Man mus unterscheiden zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und nicht vorzeigen können der entsprechenden Papiere.

Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt nicht vor, denn du hast ja die Fahrerlaubnis und die zugelassenen Begleitperson ist ebenfalls dabei.

Also geht es nur darum, die nötigen Papiere nicht mitgeführt zu haben. Das kann folgende Konsequenzen haben:

  • der Polizist überprüft per Funk deine Fahrerlaubnis und die Begleitperson und lässt dich weiterfahren.
  • der Polizist überprüft per Funk deine Fahrerlaubnis und die Begleitperson und verhängt ein Verwarngeld von 10,-. Das wäre kein B-Verstoß und hätte damit keine weiteren Konsequenzen.
  • der Polizist fordert dich auf, die Papiere kurzfristig zur Überprüfung bei einer Polizeidienstelle vorzulegen, untersagt die Weiterfahrt und die Begleitperson müsste ans Steuer.

suzitom  19.08.2019, 14:29

So sehe ich das auch. Mußt auf einen kulanten Polizisten hoffen.

1

Die Bescheinigung ist zwingend mitzuführen.

Siehe hierzu auch Punkt 2:

Für die Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 müssen Jugendliche und Begleitpersonen eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen beachten:

  • Fahrschulausbildung und -prüfungen beim BF17 sind dieselben wie beim Fahrerlaubniserwerb ab 18 Jahren. Nach der Fahrprüfung erhalten 17-Jährige noch keinen (Karten-)Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind.
  • Zusammen mit einem Ausweisdokument gilt die Bescheinigung als Fahrerlaubnis im BF17. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.
  • Jugendliche dürfen im BF17 nur in Begleitung ihrer eingetragenen Begleitpersonen Auto fahren.
  • Als Begleitperson kann sich eintragen lassen, wer über 30 Jahre alt ist, mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Pkw-Fahrerlaubnis besitzt und höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Komplett hier:

https://www.bf17.de/so-funktioniert-bf17/rechtliche-aspekte.html

Den Führerschein oder die in deinem Fall noch die Prüfbescheinigung zusammen mit einem Personalausweis oder einem Reisepass MUSS beim Fahren mitgeführt und berechtigten Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden, das schreibt die Fahrerlaubnisverordnung vor. Wenn du ohne die Prüfbescheinigung fährst, kostet dich das ein Verwarngeld von 10 Euro und da du ohne Prüfbescheinigung auch nicht nachweisen kannst, dass die Person neben dir tatsächlich als Begleitperson eingetragen ist musst du damit rechnen, dass du bei einer Kontrolle auf den Beifahrersitz wechseln musst. Mfg.

Zusammen mit einem Ausweisdokument gilt die Bescheinigung als Fahrerlaubnis im BF17. Die Prüfungsbescheinigung muss zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass beim Fahren immer dabei sei.

Nein, du musst sie immer dabei haben. Ohne Bescheinigung darfst du nicht fahren, egal wo du sie vergessen hast.