Muss man seinen gesamten Besitz an ein Kloster spenden wenn man ins Kloster geht?

7 Antworten

Wenn man sich eine Auszeit nimmt und ins Kloster geht, dann ist man ja noch lange kein Ordensbruder bzw. keine Ordensschwester. Die sind ja auch vorher mal Novizen, damit sie den Entschluss in aller Ruhe überdenken können, wenn sie schon wissen, wie das Leben im Kloster abläuft. Und meines Wissens nach muss man nicht all sein Hab und Gut dem Kloster überschreiben, wobei es schon von Vorteil für den Betroffenen ist: In meinem Heimatort gibt es ein Frauenkloster mit eigenem Kindergarten - jene, die eine ordentliche Mitgift mitbringen, dürfen dann Kindergartenhelferin spielen; eine, die nur wenig materille Güter einbringt, schiebt wahrscheinlich ihr Leben lang Putzdienst.


kwon56  11.05.2012, 14:38

Mit dem Putzdienst war es mal.

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Nepomuckline  24.05.2012, 04:14
@kwon56

Wie heißt es so schön: Wer's glaubt wird seelig, wer's nicht glaubt kommt auch in den Himmel.

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ins kloster eintreten ist ja auch was andres, als dort eine "auszeit" nehmen, hm?

in der tat muss man seinen eigentum der kirche überschreiben, wenn man in ein kloster eintritt.

Nur der dauerhafte Eintritt in die klösterliche Gemeinschaft, etwa der Franziskaner oder Zisterzienser erfordert die Übergabe Deines gesamten Besitzes an das Kloster. Auch evtl. künftige Erbschaften fallen dann an das Kloster.

Wenn man das ewige Gelübde abgelegt hat und sich endgültig für ein Leben im Kloster entschieden hat, dann wird ein Erbe, welches die Nonne oder der Mönch zu erwarten hat, an das Kloster übergehen.

Wenn jemand nur mal eine Auszeit nehmen will und sich für diese Zeit in einem Kloster aufhält, hat das Kloster keine Ansprüche.

Nein, das müssen die nicht. Aber können, können sie es natürlich (gerne).