Muss man als Bewohner eines Kinderheims sich an den Nebenkosten beteiligen?
Ein freund von mir wohnt seit ungefähr einem Jahr in einem Kinderheim in NRW und ihm wurde heute mitgeteilt dass wenn die Bewohner der Gruppe nicht anfangen den Verbrauch von Strom und Heizung zu regulieren, wird ihnen die Nachzahlung der Nebenkosten von unserem Taschengeld abgezogen. Ich verstehe das es nicht OK ist wenn man Heizt und dabei das Fenster auf hat, aber ist das so überhaupt erlaubt von den Betreuern?
1 Antwort
Warum nicht? Als Vater würde ich das schließlich genauso machen. Wenn die Kinder alt genug sind, bestimmte Dinge zu verstehen, aber immer wieder trotz Ermahnung dagegen verstoßen und so unnötige Kosten verursachen, müssen sie die Konsequenzen tragen.
Es geht ja auch nicht um eine normale Beteiligung an den Nebenkosten. Es geht um eine erzieherische Maßnahme wegen Verschwendung. Jetzt geht aus der Frage nicht hervor, worin genau die beanstandete Verschwendung liegt. Ob das also gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen.
Es geht ja auch nicht um eine normale Beteiligung an den Nebenkosten. Es geht um eine erzieherische Maßnahme wegen Verschwendung
es müsste aber trotzdem eine Rechtsgrundlage dazu geben, in wie weit man Minderjährigen, die eh kein Einkommen haben! und zudem dort auf Anordnung des Jugendamtes oder anderen Behördlichen Anordnungen untergebracht sind wegen erzieherischen Maßnahmen an Kosten beteiligen kann
und vor allem wer kommt dafür auf, wenn die Minderjährigen keinerlei Geld haben?
rausschmeißen kann man die ja nicht...
Du hast schon Recht. Aber welche Maßnahmen hat denn so ein Heimerzieher überhaupt? Außer milde mit den Kindern oder Jugendlichen sprechen darf er doch praktisch nichts.
ein Bewohner eines Kinderheims, ist in den aller meisten Fällen nicht freiwillig dort!
es müsste daher eine Rechtsgrundlage geben, nachdem Kosten insbesondere an Minderjährige einfach weitergegeben werden können
zumindest in Kinder und Jugendpsychatrien und Jugendarest und Haftanstalten,
also auch Orten wo sich kein Kind und Jugendlicher freiwillig aufhält, zahlt der Steuerzahler Strom, Wasser, Personal und alle sonstigen Kosten
das ist logischerweise mit einer Familie nicht vergleichbar