Muss das Jobcenter zustimmen Wir wohnen zur zeit in 3 zimmer 72qm mit 4 Personen ich mit meinen 3 Kindern darf das jobcenter den Umzug verwähren in 4 zimmer?

4 Antworten

Das Jobcenter wird Euch den Umzug in eine größere Wohnung genehmigen. Denn es kommt nicht auf die Zahl der Zimmer an, sondern auf die qm-Zahl für einen angemessenen Wohnraum. Für zwei Personen gelten zum Beispiel 60 qm als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 qm zusätzlich eingerechnet - das wären in Eurem Fall also 90 qm und dafür findet ihr bestimmt eine große 4-Zimmerwohnung.

Das kommt auch immer ein wenig auf den Sachbearbeiter an.


MoralAnklage  21.09.2015, 03:57

Der nicht über dem Gesetz steht! Sinnfreie, nicht hilfreiche Antwort!

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"Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind", schreibt Absatz 4 SGB II § 22.

Erforderlich und angemessen! Erforderlich ist ein Umzug im Streitfall dann, wenn dein Sozialgericht so urteilt. Bis dahin geht es in dieser Reihenfolge:

  1. Vielleicht gibt es in deiner Gemeinde Richtlinien darüber, siehe mal da: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
  2. Dann werden diese entweder korrekt angewendet in deinem Fall oder nicht - dann siehe unten -> Rechtsweg.
  3. Diese Richtlinien passen dir vielleicht gar nicht. Dann siehe unten -> Rechtsweg.
  4. Dein Sachbearbeiter muss die Umstände deines Einzelfalls korrekt würdigen, sonst -> Rechtsweg.
  5. Rechtsweg 1: Widerspruch gegen einen unangenehmen Bescheid vom Amt.
  6. Rechtsweg 2: Danach Klage beim Sozialgericht.
  7. Rechtsweg 3: Im Eilfall sofort Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.

Da nun viele verdienende Bürger, darunter Sachbearbeiter und Richter, mit Geschwistern in einen Schlafzimmer geschlafen haben, muss man kucken, ob diese das jetzt bei einem Leistungsempfänger als Umzugsgrund erkennen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das kommt auf das Alter deiner Kinder an,denn nicht jedes Jobcenter gesteht einem Kleinkind / Baby schon eigenen Wohnraum ( 15 qm ) zu,so könnte der Antrag auch abgelehnt werden,denn dann würden euch ggf.nur 75 qm zugestanden und 72 qm habt ihr ja !

Dann müsste schon ein anderer wichtiger Grund vorgebracht werden,wenn du dann die Zusicherung zur Kostenübernahme bekommen möchtest,also alle anderen zusätzlichen Leistungen wie Umzugshilfe usw.auch.

Kannst natürlich auch ohne diese Zusicherung umziehen,dann musst du allerdings deine anfallenden Kosten selber tragen und würdest auch nur deine bisherige Miete ( im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters ) gezahlt bekommen und auch bei einer evtl.Nachzahlung bei einer Jahresendabrechnung könnte es dann Probleme geben,also zumindest nicht alles übernommen werden.