Mit Carsharing Fahrzeug geblitzt?
Ich habe einen Bekannten fahren lassen.
Laut AGB ist das auch erlaubt. Es heißt allerdings, dass der Nutzer (also ich) das Handeln eines Fahrers wie das eigene anzusehen hat.
Wenn der jenige jetzt geblitzt wurde, muss ich dann die Strafe dafür zahlen?
5 Antworten
Nein, der Fahrer.
Anders als bei Parkverstößen gibts im fließenden Verkehr keine Halterhaftung.
Was das Carsharing-Unternehmen möchte ist das eine. Was Recht ist, das andere.
Das Unternehmen wird der Polizei Deinen Namen nennen, dann bekommst Du einen Anhörungsbogen, in dem teilst Du der Polizei mit, dass Herr XYZ, wohnhaft Straße Ort gefahren ist, und schickst den Bogen rechtzeitig zurück.
jaklar. Ist ja kein Buergergeld, wo andere für einen aufkommen😂. Hin an, dass er gefahren ist. Falls es Punkte gibt
Ja, genau.
An wen sollten sie denn sonst gehen?
Natürlich gehen sie an dich als Ausleiher zuerst.
B eim Strafmandat kannst du Glück haben, weil die wirklich den Fahrer bestrafen wollen.
Aber dann musst du ihn direkt belasten.
Du bist erst einmal Hauptschuldner, kannst dann aber dem Kollegen sagen, dass er das doch bitte auf seine Kappe nehmen soll.
Gilt das nur für reine Geldstrafen oder auch für Punkte in Flensburg?
Nicht dein ernst jetzt.