Minijobs gekündigt ohne Grund?

LePetitGateau  11.12.2022, 15:45

Seit wann arbeitest du da und wie schauts aus mit Probezeit

Severally203 
Fragesteller
 11.12.2022, 15:46

Ich arbeite seit mehr als einen Monat. Und mit der Probezeit war eigentlich alles normal bis jetzt.

5 Antworten

  • Kündigen darf ein Arbeitgeber
  • Kündigungsschutz besteht keiner - allein schon aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer
  • Kündigungsfristen sind einzuhalten sofern für eine fristlose Kündigung kein Grund gegeben ist

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Wenn keine Probezeit vereinbart wurde beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. Letzten eines Monats.

Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Anspruch auf Entgelt.

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Du kannst - innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung - Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich (... kostet nur unnötiges Geld)

Fristlose Kündigungen würde ich immer von einem Anwalt überprüfen lassen. Insbesondere wenn sie nicht begründet sind besteht die Chance, dass sie unwirksam sind. Geld wirst du wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes bekommen.


GutenTag2003  11.12.2022, 15:51
Geld wirst du wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes bekommen.

... welches er Dir sofort für seine Arbeit abnehmen wird.

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verreisterNutzer  11.12.2022, 15:52
@GutenTag2003

Da wird ein Streitwert festgelegt und der kann nicht höher sein als das Geld das zu Disposition steht.

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GutenTag2003  11.12.2022, 15:53
@verreisterNutzer

Weg ist weg. Ein Anwalt macht bei dieser Sachlage keinen Sinn. Ziel kann ja nicht sein, den Anwalt zu finanzieren.

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verreisterNutzer  11.12.2022, 15:55
@GutenTag2003

Ziel kann es aber auch nicht sein, den Arbeitgeber mit sowas durchkommen zu lassen.

Man kann auch zum Rechtspfleger gehen, der müsste einem eigentlich helfen, um eine Klage aufzusetzen.

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GutenTag2003  11.12.2022, 15:56
@verreisterNutzer

Das sagt auch niemand. aber ... klagen geht auch ohne Anwalt

Ein Anwalt macht bei dieser Sachlage keinen Sinn. 
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reiche innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, es ist kein Anwaltszwang


GutenTag2003  11.12.2022, 15:52

Kündigungsschutz besteht keiner, aber auf Einhaltung der Kündigungsfrist und der Lohnzahlung.

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Christian320  11.12.2022, 15:54
@GutenTag2003

Kündigungsschutzklage beinhaltet, dass dem Arbeitnehmer Recht gegeben wird, wenn diesem aus formalen oder inhaltlichen Gründen in Bezug auf die KÜNDIGUNG Unrecht geschieht

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GutenTag2003  11.12.2022, 15:58
@Christian320

Klage beinhaltet ...

Kündigungsschutz besteht keiner aber Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist.

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Eine fristlose Kündigung benötigt einen wichtigen Grund.

Es ist grundsätzlich möglich, einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Verstöße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten begangen hat. Dazu können zum Beispiel Diebstahl, körperliche Gewalt oder Betrug gehören. Eine fristlose Kündigung ist allerdings immer nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe für die Kündigung mitteilt.

In Ihrem Fall ist die fristlose Kündigung offenbar ohne Angabe von Gründen erfolgt. Das bedeutet, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Gehalt haben. Sie sollten sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.