Minijobs gekündigt ohne Grund?
Hallo ihr lieben,
mir wurde am 09.12 eine fristlose Kündigung zugeschickt. Allerdings hatte dies keinen Grund dabei und hab mich eben gewundert, ob eine fristlose Kündigung überhaupt möglich ist. Ich war als Aushilfe eingestellt und habe 33,5 Stunden gearbeitet. Mir sind kleine Fehler während des Arbeitens aufgetreten, habe allerdings diese Fehler ausgebessert.
Meine Frage ist, wird mir der Gehalt trotzdem ausgezahlt und ist eine fristlose Kündigung ohne Grund möglich?
Seit wann arbeitest du da und wie schauts aus mit Probezeit
Ich arbeite seit mehr als einen Monat. Und mit der Probezeit war eigentlich alles normal bis jetzt.
5 Antworten
- Kündigen darf ein Arbeitgeber
- Kündigungsschutz besteht keiner - allein schon aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer
- Kündigungsfristen sind einzuhalten sofern für eine fristlose Kündigung kein Grund gegeben ist
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Wenn keine Probezeit vereinbart wurde beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. Letzten eines Monats.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist besteht Anspruch auf Entgelt.
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Du kannst - innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung - Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Ein Anwalt ist dazu nicht erforderlich (... kostet nur unnötiges Geld)
Fristlose Kündigungen würde ich immer von einem Anwalt überprüfen lassen. Insbesondere wenn sie nicht begründet sind besteht die Chance, dass sie unwirksam sind. Geld wirst du wahrscheinlich nur mit Hilfe eines Anwaltes bekommen.
Da wird ein Streitwert festgelegt und der kann nicht höher sein als das Geld das zu Disposition steht.
Weg ist weg. Ein Anwalt macht bei dieser Sachlage keinen Sinn. Ziel kann ja nicht sein, den Anwalt zu finanzieren.
Ziel kann es aber auch nicht sein, den Arbeitgeber mit sowas durchkommen zu lassen.
Man kann auch zum Rechtspfleger gehen, der müsste einem eigentlich helfen, um eine Klage aufzusetzen.
Das sagt auch niemand. aber ... klagen geht auch ohne Anwalt
Ein Anwalt macht bei dieser Sachlage keinen Sinn.
Ja, ich habe es noch ergänzt oben, man kann sich auch an einen Rechtspfleger wenden.
reiche innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein, es ist kein Anwaltszwang
Kündigungsschutz besteht keiner, aber auf Einhaltung der Kündigungsfrist und der Lohnzahlung.
Kündigungsschutzklage beinhaltet, dass dem Arbeitnehmer Recht gegeben wird, wenn diesem aus formalen oder inhaltlichen Gründen in Bezug auf die KÜNDIGUNG Unrecht geschieht
Klage beinhaltet ...
Kündigungsschutz besteht keiner aber Anspruch auf Einhaltung der Kündigungsfrist.
Eine fristlose Kündigung benötigt einen wichtigen Grund.
Es ist grundsätzlich möglich, einen Arbeitsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Verstöße gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten begangen hat. Dazu können zum Beispiel Diebstahl, körperliche Gewalt oder Betrug gehören. Eine fristlose Kündigung ist allerdings immer nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe für die Kündigung mitteilt.
In Ihrem Fall ist die fristlose Kündigung offenbar ohne Angabe von Gründen erfolgt. Das bedeutet, dass die Kündigung unwirksam ist und Sie weiterhin Anspruch auf Ihren Gehalt haben. Sie sollten sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein kann.
... welches er Dir sofort für seine Arbeit abnehmen wird.