Minderjähriges Kind: wann Besitz - wann Eigentum?

4 Antworten

Eigentum hat die Person, die das Recht an der Sache hat.

Besitz hat die Person, die die Verfügungsgewalt darüber hat.

Taschengeld steht idR zur freien Verfügung, d.h. das Kind kann sich davon auch Sachen kaufen, die Mama und Papa nicht erfreuen. Lediglich muss mit einer Bezahlung der Vertrag komplett abgegolten sein (z.B. keine Raten, kein Abo).

Geldgeschenke und Verdienst unterliegen der Vermögensverwaltung der Eltern. Diese entscheiden, ob und für was das Geld ausgegeben werden darf - diese entscheiden auch, ob das Geld angelegt wird oder nur rumliegt. Das Geld muss nicht physisch griffbereit liegen, es reicht auf einem Konto oder in Anlagen. Das Geld muss mindestens gleich bleiben, darf mehr, aber nicht weniger werden. Selbiges gilt für Wertgegenstände - somit ist die Vernichtung verboten, da muss Schadensersatz geleistet werden. Aber die Dinge (kindliches Eigentum) dürfen verwahrt werden, bis das Kind seinen 18. Geburtstag feiert.

Ab 7 Jahren kann ein Kind schwebend unwirksame Kaufverträge aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit tätigen. Fallen Käufe unter den Taschengeldparagraphen, so sind sie wirksam. Bei hohen Beträgen wollen die Händler meist vorab die Einwilligung der Eltern haben, denn diese können ihre Zustimmung auch im Nachhinein verweigern und dann müssen die schwebend unwirksamen Verträge rückabgewickelt werden - meist zum Schaden des Händlers, der dann keine Neuware mehr hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter dreier Kinder
Von Experten Hoich und PatrickLassan bestätigt

Für den Eigentumserwerb reicht grundsätzlich die Rechtsfähigkeit aus.

Spätestens ab dem 7. Geburtstag ist Eigentumserwerb durch Schenkung auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten möglich.

Ja alles was dem Kind geschenkt wurde oder vom Kind mit verdienten / geschenkten Geld gekauft wurde ist rechtlich gesehen das Eigentum des Kindes.

Die Eltern dürfen natürlich das Geld oder auch das Eigentum verwalten aber wie du schon sagst nicht einfach entsorgen.

Die genaue Einordnung, ob Eigentum oder Besitz überlasse ich den Juristen hier.

Ich weiß so viel: Egal, ob es Taschengeld oder selbstverdientes Geld ist, die Eltern dürfen es einkassieren und verwalten. Sie dürfen es aber NICHT entsorgen.


PatrickLassan  01.09.2021, 14:54

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum die rechtliche (vereinfacht ausgdrückt).

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Hacker48  01.09.2021, 14:56
@PatrickLassan

Ich weiß, was die Begriffe bedeuten, hätte sie in diesem Fall aber nicht sicher zuordnnen können. Meine Vermutung wäre gewesen, dass es Besitz ist. Aber wenn die Eltern Eigentümer sind, müssten sie es doch auch entsorgen können, oder nicht? Und wenn das Kind Eigentümer ist, dürften sie es nicht wegnehmen, oder doch?

Wo liegt also mein Denkfehler?

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PatrickLassan  01.09.2021, 14:58
@Hacker48

Wenn das Kind Eigentümer ist, dürfen Eltern ihm/ihr das Eigentum nicht auf Dauer entziehen.

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Hacker48  01.09.2021, 14:59
@PatrickLassan

Aber grundsätzlich schon. Bricht also in dem Fall das Erziehungsrecht der Eltern das Eigentumsrecht des Kindes? Verstehe.

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RobertLiebling  01.09.2021, 15:03
@Hacker48

Ja, da liegt eine Kollision zweier Rechtsgüter vor.

Dein Kind hat eine Game-Konsole. Die ist sein Eigentum. Nun leiden aber die schulischen Leistungen unter dem Gedaddel, sodass die Eltern dem Kind zeitweise den Besitz der Konsole entziehen.

Das Kind ist weiterhin Eigentümer, kann aber - wegen der elterlichen Erziehungsversuche - nicht nach eigenem Gusto mit dem Ding hantieren. Ansprüche wegen einer Besitzstörung gegen die Eltern sind ausgeschlossen.

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