Mein Stiefvater hat Bilder von mir, meinen Brüdern und meiner Mutter auf Badoo und weigert sich die zu löschen, was tun?
Oben beschrieben. Meine Mutter hat die Scheidung eingereicht aber er Postet ständig Bilder von ihr auf FB und jetzt stellt er Bilder von uns auf Badoo, er weigert sich das zu löschen. Sollten wir ne Anzeige aufgeben?
6 Antworten
Ohne eure Zustimmung darf er keine privaten Bilder von euch veröffentlichen, das kann natürlich angezeigt und die Löschung der Bilder auf den Plattformen beantragt werden.
Ich habe damit eine Zivilrechtliche Klage gemeint und keine Anzeige im Sinne des Strafrechts, hab mich nur falsch ausgedrückt.
Eine Anzeige würde sicher helfen und ihn auf die Sprünge bringen.
https://goo.gl/Ww7ES0 (Wikipedia: Recht am eigenen Bild / Deutschland)
In Anlehnung an die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) gilt, dass eine Abbildung nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Hierunter fallen unter anderem die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk oder das Verschicken per Messenger-App (WhatsApp, Threema, etc.).
Dieses Recht ist mir bekannt. Aber welche Straftat soll hier angezeigt werden?
Ist mir bekannt. Ist aber Zivilrecht. Nochmal: Welche Straftat soll hier angezeigt werden?
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.
Wohl Strafantrag (nicht -anzeige) nach § 33 KunstUrhG (https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html)
Welche Straftat wollt ihr anzeigen?
Das ist Zivilrecht. Und Kindergarten.
Es ist Kindergarten aber sowas macht man nicht, er macht momentan aber alles was er nicht machen sollte. Man kann nicht mit ihm normal sprechen. Unter anderem hat er Bilder geklaut von meinem und meiner Mutters privaten Profil auf FB und stellt sie auf eine Datingplattform
Jo, dann geht eben zivilrechtlich dagegen vor, wenn es euch so stört. Selbst klagen oder Anwalt beauftragen.
Boah Katzenreiniger,, du wiederholst dich hier so enorm.
Schön, wenn du es besser weißt. Aber einmal schreiben reicht doch, oder? Wenn dir langweilig ist, geh deine Katze reinigen!^^
Sind einige von euch minderjährig oder waren es, als einige der Bilder angefertigt worden sind?
Sind Bilder von für euch sehr peinlichen Situationen und/oder Bilder aus dem privaten Bereich (Wohnung) dabei?
Seid ihr der Öffentlichkeit im Wesentlichen unbekannt?
Dann könnte § 201a StGB greifen.
Wenn nicht ganz so schwerwiegend, §33 KunstUrhG.
Wenn auch das nicht, bleiben nur zivilrechtliche Ansprüche.
Ihr könnt selbst den Provider anschreiben und eine Löschung verlangen
So, so - und welche Straftat möchtest du anzeigen?