Krankenkassenwechsel und Pflegegrad, was muss ich tun?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Tochter war sicher bei dir familienversichert. Diese Familienversicherung musst du - falls nicht im Zusammenhang mit dem Aufnahmeantrag bereits geschehen - auch bei der neuen Krankenkasse beantragen -

Gleichzeitig solltest die neue Krankenkasse informieren - am besten den Bewilligungsbescheid vorlegen - dann fordern sie die Unterlagen von der Vorlasse an.


Eule1988 
Fragesteller
 17.06.2021, 22:37

Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort

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okieh56  17.06.2021, 22:38
@Eule1988

Gern geschehen. Ich habe noch was ergänzt - falls die Familienversicherung noch nicht beantragt worden ist.

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Eule1988 
Fragesteller
 18.06.2021, 18:10
@okieh56

@okieh56 . Da meine Tochter bereits bei mir in der Familienversicherung ist habe ich die Unterlagen heute an die neue Krankenkasse weitergeleitet.

Nun weigert sich die alte Krankenkasse das Pflegeld für den Mai zu zahlen, obwohl ich bereits einen Brief bekommen haben, in dem hervorgeht, dass die Kasse ausschließlich das Pflegegeld für Mai zahlt. Was kann ich dagegen tun ?

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okieh56  18.06.2021, 18:17
@Eule1988

Wenn die neue Krankenkasse ab Juni zuständig ist, bekommst du das Pflegegeld für Mai selbstverständlich noch von der alten Krankenkasse.

Es kann aber sein, dass die KK erst die Abrechnung der Sachleistungen vom Pflegedienst abwarten will, bevor die anteilig das Pflegegeld erstattet.

Berufe dich notfalls auf den Bewilligungsbescheid.

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Eule1988 
Fragesteller
 18.06.2021, 20:48
@okieh56

Ich beziehe keine Sachleistungen vom Pflegedienst.

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okieh56  18.06.2021, 21:38
@Eule1988

Dann kann es daran nicht liegen. War deine Tochter in der Zeit vielleicht im Krankenhaus?

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Eule1988 
Fragesteller
 18.06.2021, 22:18
@okieh56

Nein. Wir waren im letzten Jahr für 3 Monate zur Reha. Gibt es da eventuell einen Zusammenhang?

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okieh56  18.06.2021, 22:22
@Eule1988

Nein, nicht wenn es um den Mai diesen Jahres geht. Frage einfach mal telefonisch nach, was da los ist.

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Eule1988 
Fragesteller
 24.06.2021, 19:26
@okieh56

Hallo.

Ich habe da nochmal eine Nachfrage ...

Die alte Krankenkasse hat das Pflegegeld nun für Mai 2020 nur anteilig überwiesen, obwohl im Bescheid vermerkt ist das ein Pflegegeld von 545€ gezahlt wird. Dies ist nicht passiert.

Im MDK Bescheid steht , dass die pflegebedürftigkeit mindestens seit Monatsanfang der Antragsstellung bestand.

Für die Pflege ist kein Pflegedienst zusätzlich involviert.

Ist die Teilzahlung der Kasse korrekt?

Liebe Grüße

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okieh56  24.06.2021, 19:57
@Eule1988

Nein! Das Pflegegeld muss für den gesamten Monat gezahlt werden. Hat du keine Abrechnung bekommen, aus der die Differenz hervorgeht? Wenn nicht, fordere sie an. Dann hast du einen Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen kannst.

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Eule1988 
Fragesteller
 25.06.2021, 21:16
@okieh56

Vielen Dank. Die Krankenkasse ist der Meinung erst ab dem 12.5.21 das Pflegegeld zahlen müssen (quasi ab dem Tag der Antragsstellung).....

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okieh56  26.06.2021, 12:21
@Eule1988

Es kommt darauf an, wann die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.

  • Ist die im Monat der Antragstellung eingetreten, erfolgt die Zahlung ab dem Antragsdatum.
  • Bestand Pflegebedürftigkeit jedoch bereits vor dem Monat der Antragstellung, hat die Pflegekasse das Pflegegeld immer für den vollen Monat der Antragstellung zu zahlen.

Dies ist in § 33 Abs. 1 Satz 3 SGB XI eindeutig geregelt.

Demnach geht die AOK davon aus, dass die Pflegebedürftigkeit im Monat der Antragstellung eingetreten ist, so dass sie erst ab dem 12.05. (Antragsdatum) zahlen müssen.

Das ist z.B. bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung (Schlaganfall...) anzunehmen. In den meisten Fällen besteht die Pflegebedürftigkeit aber bereits seit längerem, bevor ein Antrag gestellt wird.

Wenn das in deinem Fall so ist, lege Widerspruch ein und berufe dich auf §33 SGB XI - am besten mit Unterstützung des behandelnden Arztes, der dies medizinisch begründen kann.

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