Es spricht nichts dagegen, dass du neben deiner Beschäftigung die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmst - wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat. In den meisten Tarifverträgen ist geregelt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Regelaltersgrenze beendet wird. Das würde bei dir nicht zutreffen.
„Ich werde Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag prüfen lassen, ob Rente den Vertrag nicht beendet"
Genau das hätte ich dir geraten, damit du sicher bist, dass seitens des Arbeitgebers nichts dagegen spricht.
Du nimmst jedoch Kürzungen in Kauf. Wenn du 1962 geboren bist, kannst du diese Rente 2025 mit 13,2% Abschlag bekommen.
Vorteile:
- Der Hinzuverdienst ist 2023 aufgehoben worden, also keine Rentenkürzung,
- Bei Rentenbeginn 2025 hast du einen Steuerfreibetrag von 16,5%, der festgeschrieben wird,
- Da du weiterhin arbeitest, zahlst du weiterhin Beiträge, die später zu 100% in die Regelaltersrente eingerechnet werden und damit die Abschläge abschmelzen,
- Bis zur Regelaltersrente beziehst du schon fast 4 Jahre lang die Rente.
Nachteile:
- Durch das „doppelte" Einkommen steigt die Einkommenssteuer progressiv, da die Steuer nur vom Lohn eibehalten wird, musst du mit einer hohen Nachzahlung rechnen,
- Die in Kauf genommenen Abschläge bleiben ein Leben lang.
Aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile.
Deshalb nehmen jetzt immer mehr Versicherte diese Altersrente trotz der Abschläge frühestmöglich in Anspruch. Manche reduzieren gleichzeitig die Arbeitsstunden und haben trotzdem mehr Einkommen.
Für die Krankenversicherung ändert sich nichts, da du weiterhin als Beschäftigter versichert bist. Von der Rente werden allerdings auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet - max. bis zur BBG (Beitragsbemessungsgrenze). Da ändert sich also für dich nichts.