Krankengeld und Urlaub?

3 Antworten

Der Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, wird ausbezahlt und der fuer das laufende Jahr gewaehrte oder ausbezahlte Teil wird dann auf den beim neuen Arbeitgeber im gleichen Jahr entstehenden angerechnet.

Urlaub der bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann ist auszuzahlen.