Themenspecial 02. April 2020
Abgesagte Großveranstaltungen
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Konzert auf unbestimmte Zeit verschoben?

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Ja! Findet das Konzert an einem bestimmten Datum statt und wird verschoben, kannst Du den Eintrittspreis und eventuelle Zusatzgebühren (für Vorverkauf und Versand) zurückverlangen. Oft übernehmen die Ticketverkäufer die Abwicklung. Wenn nicht, haftet der Veranstalter. Tipp: Beide kontaktieren, am besten per E-Mail. Noch ein Tipp: Eine Frist für die Kostenerstattung setzen.

Mehr Infos hier: https://www.evz.de/einkaufen-internet/abgesagte-events-durch-coronavirus.html