Kein Ortsschild --> Immer noch 50 km/h?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz.

Bedeutet, ein Verkehrszeichen ist nur gültig, wenn dieses auch sicht-/erkennbar ist. Ein Verkehrszeichen ist, wenn es ein Gebot-/Verbot darstellt ein Verwaltungsakt im Sinne einer Allgemeinverfügung. Wenn es verdeckt (Baum/Gebüsch/Schnee etc.) ist hat das Schild keine Gültigkeit. Ist ein Schild gar nicht erst vorhanden gilt es nicht.

Die StVO hat für solche Gegebenheiten aber eine Lösung und die nennt sich §1 Grundregeln. Zugegeben, §1 lässt etwas interpretationsfreiraum, allerdings ist klar geregelt das man sich immer umsichtig verhalten muss. Gegenseitige Vorsicht und Rücksicht. Da du ja offenbar erkannt hast das es sich um eine Ortschaft handelt kann man davon ausgehen das du deine Geschwindigkeit entsprechend anpasst.

Auch wenn durch das Verkehrszeichen keine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h ausgewiesen ist sind 100km/h definitiv zu schnell. Mal angenommen du würdest an selber Situation mit ~60km/h fahren hätte man ein deutlich erkennbares Zeichen deinerseits das du deine Geschwindigkeit reduziert hast, dann gilt es aber trotzdem noch die Verkehrsführung zu beachten ob diese überhaupt 60km/h zulassen würde.

Ein anderes Beispiel ist ein Bus der anhält, dabei aber keine Warnblinkanlage aktiviert hat. Wie wir ja alle aus der Fahrschule wissen (und sich kaum jemand dran hält) gilt Schrittgeschwindigkeit wenn sich ein Bus mit Warnblinklicht auf der (nicht voneinander klar abgetrennten) Fahrbahn befindet.

Mal angenommen man hält sich daran und fährt Schrittgeschwindigkeit immer dann, wenn der Bus den Warnblinker aktiv hat, dann ist das im Umkehrschluss nicht automatisch eine Erlaubnis mit Vollgas an einem haltenden Bus vorbei zu knallen wenn kein Warnblinker zu erkennen ist.

Auch beim passieren eines solchen Fahrzeuges gilt immer Vorsicht walten zu lassen, man reduziert also die Geschwindigkeit soweit, das eine Gefährdung (oder schlimmeres) ausgeschlossen werden kann. Dazu benötigt es auch kein Schild, in erster Linie eigentlich nur den Verstand.

Bleibt man beim Ortsschild und man verlässt eine Ortschaft, dann gilt solange 50km/h bis diese aufgehoben wurden. Wenn das Schild entfernt wurde oder nicht sichtbar ist, dann fährt man solange 50, bis dieses Limit sichtbar aufgehoben wurde.

Es kommt drauf an, wenn du erahnen könntest was für ein Ortschild dort hängen könnte dann ist es nich erlaubt 100km/h zu fahren, wenn es aber eindeutig nicht zu erahnen ist dann darfst du rein gesetzlich weiter mit 100 fahren,

Jedoch muss jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwindikeit situationbedingt anpassen

Du hast doch gesehen, wo das Ortsschild hätte stehen müssen, und dass es 'herausgerissen' wurde. Das ändert nichts daran, dass dort der Ort beginnt.

Ist die Frage damit beantwortet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ist es nicht. Es ist ja erkennbar das du in einer Ortschaft bist

Auf keinen Fall. Du hast ja gesehen daß da eigentlich eins wäre und man erkennt auch ohne Schild daß es eine Ortschaft ist.