Auf jeden Fall warten, bis sie nicht mehr deine Schülerin ist. Und dir überlegen, ob du dich von deinem Mann trennen willst. Alles Andere ergibt keinen Sinn.

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Da es nur ein einziges Fahrradmodell gibt, und auch nur eine Gangschaltung, war es schon sinnvoll, dass du nichts über das Fahrrad und die Gangschaltung verraten hast.

Der Bowdenzug hat sich gelöst.

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Das kann man nicht wissen.

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Dann hat der Autofahrer schuld. Die Grünphase für Fußgänger bedeutet nicht, dass man bei grün die andere Straßenseite erreicht haben muß. Sie bedeutet, dass man die Fahrbahn betreten darf. Und solange man nicht auf der anderen Seite angekommen ist, dürfen die Autos nicht fahren. Auch dann nicht, wenn sie mittlerweile grün bekommen haben.

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Warum schaltest du einen Wecker ab, der noch gar nicht weckt? Lass ihn doch an, dann fängst du auch früh genug mit dem Lernen an.

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Was dann passiert? Da muss man gegen die Motorleistung anbremsen, und entsprechend kräftiger bremsen. Bei einer Rennveranstaltung mag das Sinn ergeben, im Strassenverkehr allerdings nicht.

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Die Ehe ist eine Frage des Respekts und des Ver- gegenseitigen Einverständnisses. Wenn du anfängst, Irgendwelche Dinge gegeneinander aufzurechten, hast du dieses Prinzip nicht verstanden. Ebenso wenig hat die Ehe etwas damit zu tun, welche Nationalität einer der Partner hat.

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Was immer das auch sein mag, was du dir ins Gesicht schmieren willst, und unabhängig davon, wie lang die Bezeichung ist und wie wichtig sie klingt: Deine Haut kommt alleine mit Allem zurecht. Du solltest überhaupt nichts benutzen. Das schadet nur.

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Da du nichtmal weißt, wer dir das Etwas verkauft hast, kannst du logischerweise nichts tun.

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Wenn man sich zwei Tage kennt, kann man noch nicht von einer Beziehung reden. Ob bei euch eine Fernbeziehung funktionieren würde, kann man nicht vorhersagen.

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Es ist nie erlaubt, unangemessen schnell zu fahren. Deine 180km/h bei regennasser Fahrbahn waren es. Die anderen Fahrer haben es dir sogar vorgemacht, wie schnell man maximal fahren sollte.

Es wundert mich, dass du als Führerscheininhaber sowas nicht weißt.

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Sofern das Quad eine Anhängerkupplung besitzt und das zulässige Gewicht nicht überschritten wird: Ja.

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kann sie mir mit der Polizei drohen?

Drohen kann sie. Ob du das als Drohung auffasst, ist deine Sache.

habe ich da rechtlich irgendwas verbrochen

Nein.

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