Meinung zur Kawasaki Ninja 125? Geschwindigkeitsbegrenzung 113Km/h?

2 Antworten

Hübsches Teil. Gefällt mir.

Irgendwas verändern würde ich nicht.

Du hast bei einem Neufahrzeug Garantie auf die Technik. Die kann bei Veränderungen erlöschen.

Das TüV-Gutachtenkenne ich nicht. Ob das so angenommen und eingetragen wird, kann ich nicht sagen.

Ich fahre eine Honda CBR125RW. Die macht bei 120 km/h auf dem Tacho auch Feierabend. In Echt ist das auch nicht mehr, als deine Wunschmaschine.


VinPrin 
Fragesteller
 06.05.2022, 12:33

Okay, vielen dank für deine Antwort

die Software ist anscheinend Legal und soll einen Topspeed von bis zu 130km/h bringen, mit dem währe ich echt zufrieden au wenn es „nur“ 10km/h mehr währen

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VinPrin 
Fragesteller
 06.05.2022, 13:21
@Mariomadda69

wenn es legal ist?😆

ausserdem bemerkt man das erst auf dem Prüfstand

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flauski  06.05.2022, 13:26
@VinPrin

Und es ist dann nicht Fahren ohne Führerschein und fehlender Versicherungsschutz? Weil Du darfst bei A1 nicht mehr als 15PS haben. Ist die Software vielleicht nur legal, wenn man min A2 hat?

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dvdfan  06.05.2022, 20:13
@Mariomadda69

Ich nehme mal an, dass durch die Veränderung nur der Begrenzer verstellt wird. Vielleicht bleiben die PS unverändert.

Das würde aber bedeuten, dass die Maschine dann nur mit einem leichten Jugendlichen so flott läuft. Mit mir drauf ist da bestimmt erheblich eher Schluss mit Geschwindigkeit.

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