Kann man mit einem Sprachzertifikat die 2. Fremdsprache nachweisen im Abitur in Sachsen?
Ich bin Realschüler, gegen meine Aufnahme am Gymnasium spricht nur dass ich keine zweite Fremdsprache ab der 6. Klasse gelernt habe. (Ich habe zwar seit der 1. Klasse Sorbisch in der Schule gelernt aber das ist nicht anerkannt beim Abitur). Jedenfalls habe ich seit der 7. Klasse Polnisch gelernt (Zuerst ein Jahr in der Schule, dann gab es diesen Kurs nicht mehr und ich habe es zwei weitere Jahre an der Volkshochschule weitergelernt). Nun habe ich aber keinen gültigen Beleg für eine zweite Fremdsprache, ist es daher möglich, wenn ich mir ein Sprachzertifikat hole, diesen Beleg mit einem staatsanerkannten Sprachzertifikat in Sachsen "auszugleichen" ?
1 Antwort
Nein, das ist nicht möglich. Du musst die zweite Fremdsprache an der Schule über eine gewisse Zeit gelernt haben. Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die eine andere Muttersprache haben. Die können sie anerkennen lassen.
Du kannst aber bei einem Wechsel nach der 10. Klasse Realschule in die 10. Klasse Gymnasium eine zweite Fremdsprache beginnen.
Die Regelungen findest Du hier: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20003#p18
Danke, der Link war super. Tatsächlich steht beim §18 Abschnitt 11 alles zu meiner Situation, nun hat sich das also auch geklärt. Schönen Tag noch!