Kann man langanhaltende Sachpfändung verhindern?
Guten Abend,
Gibt es eine Möglichkeit, eine Sachpfändung zu verhindern und "nur" Eine Kontopfändung oder Ratenzahlung möglich zu machen?
Als Beispiel wäre jemand vorzustellen, der einen immens großen Schadensersatz bezahlen muss, der durch einen Fehler entstanden ist, den die Versicherung nichz bezahlt.
Angenommen, das wäre so viel, dass das kein normaler Mensch in seinem ganzen Leben bezahlen könnte, beispielsweise nei mehreren Millionen.
Insolvenz würde nicht funktionieren bei einem Schadensersatz.
Aber würde es zu einer Sachpfändung kommen, würde dieser Person dann ja bis zum Lebensende alles durch Sachpfänsung genommen, was nicht das Existenzminimum ist.
Das heißt, diese Person könnte nie mehr Hobbys nachgehen, die Ausrüstung oder Materialien benötigen. Er könnte keine Spiele spielen, keine Kunst erschaffen, Musikinstrumente spielen, und vieles mehr, was das Leben bietet.
Und das bis an das Lebensende. Mehr überleben anstatt leben.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, wenn auch nicht gängig, sich gegen eine Sachpfändung abzusichern? So, dass ein Gläubiger nur eine Konto / Lohnpfändung oder Ratenzahlung verlangen kann?
Oder oder etwas, was einen generell vor soeteas absichert
(wenn die Haftpflichtversicherung es nicht bezahlt.)
Oder, wenn es am Anfang der Vollstreckung eine einmalige Sachpfändung gibt, könnte man beispielsweise vertraglich mit dem Gläubiger ausmachen, dass er zwar weiterhin eine Kontopfändung stattfindet, oder eine Ratenzahlung, er aber beispielsweide nicht plötzlich in 10 Jahren eine weitere Sachpfändung verlangen kann
Soweit ich weiß, kann eine Sachpfändung nämöich mehrmals stattfinden.
Aber wenn man wenigstens weiß, dass man das, worauf man mit dem Geld, was mit der Kontopfändung übrig bleibt, (vielleicht teils mehrere Jahre) spart nicht auch wieder plötzlich weggenommen wird, könnte das Leben zumindest ein wenig normaler aussehen ohne ständige Angst, wieder alles zu verlieren, in das man Zeit, Mühe und Liebe investiert hat und das bis an das Lebensende, immer wieder.
(Zumindest, wenn der Schadensersatz Betrag hoch ist, was manchmal leider schnell passieren kann)
Wenn es etwas wäre, was in absehbarer Zeit abgeschlossen wäre, wäre es wieder anders, aber so etwas würde einen wirklich bis zum Tode nicht loslassen.
Viele Grüße :)
3 Antworten
Insolvenz würde nicht funktionieren bei einem Schadensersatz.
Nur wenn bei Vorsatztaten. Bei einem "Fehler", wie du ihn ansprichst, wäre eine Restschuldbefreiung im Regelfall zulässig.
Aber nein, du kannst dem Gläubiger keine Vorgaben machen, was er pfänden darf und was nicht. Du kannst natürlich versuchen, dich mit ihm zu einigen - aber dafür müsstest du ihm etwas anbieten, was er sonst nicht oder nur mit erheblich größerem Aufwand bekommen würden. Du könntest z. B. Ratenzahlungen anbieten, die über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehen o.ä.
In der Regel ist der Gläubiger aber ohnehin nicht besonders an Sachpfändungen interessiert - viel zu aufwändig und damit auch zu teuer für den zu erwartenden Wert.
Das ist ein sehr sehr komplexes Problem meiner Ansicht nach.
Soweit wie ich das Verstehe hast Du aber in einer solchen Situation Folgende Möglichkeiten:
- Du kannst versuchen Dich vertraglich mit dem Gläubiger zu einigen.
- Es gibt meines Wissens nach so etwas wie einen Vollstreckungsschutz, der über einen Anwalt beantragt werden kann.
- Und des Weiteren gibt es meines Wissensstandes nach auch sonderregelungen für insolvenz und einhergehende Pfändungen.
Straf und Zivilrecht hatte ich beides "nur" als Seminar belegt gehabt ... von daher verfüge ich natürlich nicht über das fundierte Wissen, wie ein Fachmann. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, was man in einem solchen Sachverhalt für Möglichkeiten besitzt. Ein Anwalt bzw. jemand mit Qualifikation kann Dir da bestimmt mehr helfen ^^.
Ich hoffe Dir damit dennoch weitergeholfen zu haben :)
Viel Erfolg!
Vollstreckungsmaßnahmen hängen vom Gläubiger ab.
Einige Dich ggf. mit dem.