Kann man den Großeltern den Kontakt zum Enkelkind verbieten, wenn beide Elternteile dies entscheiden?
Ich bin schwanger und im Sommer ist der Entbindungstermin. Meine Erzeuger hatte ich nie Kontakt gehabt, da ich sehr früh in Heimen aufgewachsen bin, und obwohl sie die Erlaubnis hatten, mich zu besuchen, haben sie es nie in Erwägung gezogen.
Die Eltern von meinem Mann sind geschieden (er hatte bei seiner Mutter gewohnt) und er hat seit er 16 ist kein Kontakt mehr zu seinem Vater (er war Alkoholiker und war gewalttätig). Das Verhältnis zwischen seiner Mutter und meinem Mann ist auch nicht so gut, weil sie nach ihrer Scheidung ihn (meinen Mann) verbal beleidigt hatte und ihn die Schuld gab, dass er an der Trennung Schuld sei, usw..
Als sie erfahren hatte, dass ich schwanger bin, findet sie es selbstverständlich, dass sie einen Namen für das Baby aussucht, so anziehen, wie sie es will (sie will mir ernsthaft verbieten, Babykleidung zu kaufen, weil sie ja noch ganz viele Babykleidung hat), sie will bei allen Ultraschall Untersuchungen mit dabei sein, und sie will auf gar keinen Fall, dass der Opa Kontakt mit ihrem Enkel hat (was mein Mann eh nicht vor hatte).
Ich bin momentan ziemlich wütend auf sie, weil sie seit dem ich schwanger bin, mich bedrängen tut, und das sie mich gegen meinen Willen meinen Bauch anfässt (was ich ganz schlimm finde, weil ich es Abgrundtief hassen tue, wenn man mich anfässt). Ich fühle mich sehr dreckig, und sie nimmt es nicht ernst, wenn ich sie drum bitte, dass sie damit lassen soll. Sie kommt dann aber mit sprüchen wie "Bei deiner Hautfarbe wirst du eh ins Gefängnis wandern (meine Erzeuger kommen aus Indien), wenn du jetzt laut werden willst (weil ich nicht will, dass sie mich anfässt)." oder "Du, als Ausländer hast mir nichts zu sagen, ich darf es machen, wenn ich es will (also das sie ins Zimmer reinplatzt, oder das sie mit entscheidet, wie das Baby behandelt wird, etc.)".
Wir möchten nicht, dass sie Kontakt mit dem Baby hat, da sie definitiv einen sehr schlechten Einfluss auf unser Kind hätte.
Sie würde aber definitiv Stress machen. Kann man daher den Kontakt verbieten, wenn beide Elternteile das nicht wollen?
8 Antworten
Hallo!
Das Verhalten deiner Schwiegermutter ist typisch für die Frau eines Alkoholikers. Die Alkoholkrankheit macht auch die nahestehenden Menschen mit krank. Auch wenn deine Schwiegermutter sich längst hat scheiden lassen, so ist sie seelisch und geistig noch genauso krank wie zu der Zeit, als sie mit deinem Schwiegervater verheiratet war.
Wohnt ihr zusammen oder hat sie einen Schlüssel für eure Wohnung? Wenn nicht, dann solltest du Kontakt doch verhindern können.
Es gibt eine Selbsthilfegemeinschaft für Angehörige von Alkoholikern. Lass deiner Schwiegermutter den link www.Al-Anon.de zukommen. Auch für deinen Mann könnte es hilfreich sein. Das mit einem alkoholkranken Elternteil aufgewachsen sein war übrigens gerade gestern in der 'Redezeit' auf NDR Info TRhema. Eine Woche kann man die Sendung nachhören: https://www.ndr.de/nachrichten/info/Im-Schatten-der-Flasche-wie-koennen-wir-Kindern-von-suchtkranken-Eltern-helfen,audio1576844.html
Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht. Ihr bestimmt wer eure Kinder sehen darf und wer nicht. Da können die Großeltern machen was sie wollen. Ganz einfach!
Das alleinige Sorgerecht gibt es nur, wenn die Eltern nicht zusammen sind.
Somit haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Es sei denn, es ist anders geregelt.
Die Großeltern haben hier kein Sorgerecht.
Fakt ist: Egal was die Eltern entscheiden, Großeltern haben einen zivilrechtlichen Anspruch auf Umgang mit dem Enkelkind, wenn dieser Umgang dem Wohl des Kindes dient, § 1685 (1) BGB.
Dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient wird grundsätzlich mal angenommen, außer es gibt gewichtige Gründe, die dagegen sprechen. Einen solchen sehe ich hier nicht. Sie möchte euch in die Erziehung und Ausstattung des Kindes reinreden und sie mag dich nicht. Ich sehe hier aber keinen Grund warum sie dem Kind nicht eine tolle Oma sein könnte.
Das heißt aber nicht, dass du sie während der Schwangerschaft zum Teil deines Lebens machen musst. Es wundert mich ohnehin, dass das der Fall ist, wenn ihr doch beide massive Probleme mit ihr habt.
Sie zeigt aber doch ziemlich starkes Interesse an dem Kind und will sich auch um das Kind kümmern (zumindest wird das aus dem Post hier mehr als deutlich).
Insofern sehe ich erstmal keinen Grund warum sie eine Gefährdung für das Kindeswohl darstellen sollte.
Das ist aus dieser rein linearen Perspektive richtig.
Aber "will sich um das Kind kümmern" ist hier auch Auslegungssache. Wenn dabei die Mutter des Kindes und ihre Bedürfnisse so rigoros ignoriert werden, ist das zumindest alles andere als gesund für das Familienklima.
Grundsätzlicher Anspruch ja, aber die Praxis an Familiengerichten ist, dass dem Sorgeberechtigten die Entscheidung darber gewährt wird, wenn sie als solche anerkannt werden und glaubwürdige Gründe vorweisen. Die hat sie und würde sie in so einem Fall glaubwürdig schildern. Eine rassistische Oma:) Sekundäre Familienmitglieder sehen die Kinder nicht, wenn die Eltern das nicht wollen.
Klar kannst du den Kontakt verbieten. Ihr habt das Sorgerecht.
Bei all den guten Gründen und Geschehnissen als auch Verhalten jetzt würde ich euch sogar dringend dazu raten den Kontakt zu unterbinden. Geh ihr aus dem Weg, lasst sie nicht in die Wohnung und anderes Übergriffiges müsst ihr auch stoppen.
"Bei deiner Hautfarbe wirst du eh ins Gefängnis wandern (meine Erzeuger kommen aus Indien), wenn du jetzt laut werden willst (weil ich nicht will, dass sie mich anfässt)."
Das Kind wird auch nicht schneeweiß sein. Läuft.