Kann man beim Grundbucheintrag zur "Beschleunigung" in ihnen Dringlichkeitsantrag wegen Schwangerschaft einreichen?
Hallo,
notariell ist alles unterschrieben. Der Notar selber meinte, dass die grundbucheintragung im Moment 8-12 Wochen dauern kann. Da noch eine Unterschrift vom dritten Verkäufer fehlt, der wo anders wohnt, wird sich das ganze wahrscheinlich noch weiter verzögern. Jetzt die zwei Punkte, wo ich im Internet gelesen habe, dass man hierfür einen dringlichkeitsantrag stellen könnte. 1. Ich bin im 8. Monat schwanger. 2. Die Bank blockiert das Geld für drei Monate, sollte bis dahin nicht der Grundbucheintrag erfolgen, müssen wir ja Strafe zahlen.
Könnte dazu auch ein Schreiben, eines Anwalts oder Richters helfen?
Würde gerne wissen, wenn man das vorbeugen kann, ob das funktionieren könnte, so wie es auf den "Fachseiten" beschrieben ist.
Vielen Dank :)
4 Antworten
Nein - solange die dritte Unterschrift nicht vorliegt, geht der Vertrag überhaupt nicht zum Grundbuch da der Vertrag noch schwebend unwirksam ist.
Dass Nr 3 sich erbarmt zu einem Notar seiner Wahl zu gehen um seine Zustimmung zu erteilen - kannst du nicht erzwingen. Beeinflussen vielleicht mit einer Aufwandsentschädigung....
Parallel kannst du den Notar fragen, ob alle anderen zur Eintragung der Auflassungsvormerkung erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen.
Wenn denn die Unterlagen beim Grundbuch eingereicht wurden - hilft nach 14 Tagen vielleicht EIN höflicher Anruf.
Mehr kannst du nicht machen.
die Kaufpreisfaelligkeitsmitteilung an den Kaeufer erfolgt lange vor dem eigentlichen Grundbucheintrag. Die finanzierende Bank muss das Geld also schon vorher bereitstellen. Das ist dann sobald der Fall, wenn alle Voraussetzungen erfuellt sind. Wahrscheinlich fehlt hier nur noch die Unterschrift des 3.Verkaeufers, dann geht die Mitteilung an den Kaeufer.
ohne Unterschrift des Verkaeufers kann man gar nichts machen. Danach dauert es dann 8-12 Wochen, nachdem bezahlt wurde. Wozu sollte man den Grundbucheintrag denn beschleunigen ?
naja, innerhalb der naechsten drei Monate wird dann wohl die 3.Unterschrift vorliegen und man kann den Kaufpreis dann bezahlen.
Das Verkaeuferverhalten ist schon etwas befremdlich, zumal der Notartermin schon stattgefunden hat.
Einen "Dringlichkeitsantrag" gibt es juristisch nicht. Du kannst lediglich anfragen, ob man deinen Antrag priorisieren kann. Ein Schreiben eines Anwalts bringt hier auch nichts und woher du ein Schreiben eines Richters bekommen willst bzw. was der damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der sitzt nämlich beim Amtsgericht, wo das Grundbuchamt ebenfalls ansässig ist.
Die Kaufpreisfälligkeit tritt übrigens nicht erst nach 12 Wochen ein. Wahrscheinlich meinte der Notar die Eigentumsumschreibung. Das interessiert die Bank im Regelfall aber nicht.
wenn die dritte unterschrift da ist !
dann reicht ev- die einreichung bei gericht !
vorher vergiss alles aus internetanien !
Der Notar meinte nur leider, dass es sehr länger dauern könnte und eine Bekannte, bei der hat es über zwei Monate gedauert, weil die Leute da im Moment unterbesetzt sind. Schön heftig, denn am Ende zahle ich ja die Strafe bei der bank und kann mir das Haus letztendlich nicht leisten.
Es kann viele Gründe haben, wenn der Amtsschimmel mal nicht sofort wiehert.
Häufig wird mit Personalmangel begründet.
hier hat das nichts mit dem gericht zu tun !
es fehlt nur das von allen unterzeichnete dokument .
Ohne Antrag des Notars aufgrund einer rechtsverkehrsfähigen vollständigen Kaufvertragsurkunde läuft beim Amtsgericht, Abtl. Grundbuchamt, nichts.
Haben die zu wenig Leute, so kann das aus eigener Erfahrung schonmal bis zu drei Monate dauern.
Um den Geldfluss seitens der Bank zu beschleunigen reicht in aller Regel aber nach erfolgter Auflassungsvormerkung bereits eine Negativbescheinigung des Notars gegenüber der Bank,
Dankeschön :)
meine Angst ist: Die Bank blockiert für drei Monate das geld zu den jetzigen Konditionen. Sollte das dann darüber hinaus andauern, müssen wir Strafe zahlen. Das ist einfach meine Sorge und gerade jetzt wo ich schwanger bin, in den endzügen.
Mir ist auch klar, dass man da jetzt keine große Beschleunigung ansetzen kann, aber ob es was helfen könnte, dies dort anzumerken.
Um den Geldfluss seitens der Bank zu beschleunigen reicht in aller Regel aber nach erfolgter Auflassungsvormerkung bereits eine Negativbescheinigung des Notars gegenüber der Bank,
lies erst das was du schreibst ; DIE DRITTE UNTERSCHRIFT FEHLT
Danke, aber es geht ja um einen möglichen Dringlichkeitsantrag