Kann ich meine defekte Grafikkarte nach 6 Monaten zurück geben?

7 Antworten

Hallo,

Ich würde am besten einfach mal zu Mediamarkt gehen und fragen. Normalerweise haben bekanntere Hersteller (MSI, ASUS) eine Herstellergarantie. Bei meiner 1080 (MSI) ging der Umtausch bzw die Reparatur problemlos. Allerdings wurde diese Reparatur direkt über MSI abgewickelt.

mfG


Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:40

Danke für die Antwort.
Habe die " KFA2 GTX 1050 Ti OC Grafikkarte - 4 GB " Mal schauen was daraus wird.

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nachgefragt23  11.08.2018, 15:42

Gerne doch. Normalerweise wird Media Markt dir anbieten, die Grafikkarte einzuschicken. Entweder kommt sie repariert zurück/sie wird ausgetauscht, oder eben nicht. Vorausgesetzt es liegt wirklich an einem defekt der Graka.

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Ja, es besteht in Deutschland eine Garantiepflicht mit mindestens 12 Monaten. Solltest du sie jedoch mutwillig kaputt gemacht haben besteht keine Garantie.


klara1953  11.08.2018, 15:26

Unsinn, es gibt keine Garantiepflicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

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Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:26

Quelle oder Paragraph?
Mir ist nur bekannt das Sachmängel inerhalb von 24 Monaten reklamiert werden können. §438 BGB

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user3745  11.08.2018, 15:26

Nein es gibt keine Garantiepflicht

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Deine Beschreibung klingt nicht wirklich nach einem GraKa-Fehler.

Und da die Beweislastumkehr nach 6 Monaten um ist, musst du beweisen, dass der Sachmangel schon beim Kauf vorgelegen hat und du nichts davon wusstest.

Deine Chancen stehen also eher schlecht.

Vielleicht gibt man dir aber aus Kullanz eine neue Grafikkarte.


Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:32

Wenn die Grafikkarte Geräusche macht ist das wohl ein Graka Fehler. Mikroruckler dagegen könnte natürlich auch etwas anderes sein.

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Destranix  11.08.2018, 15:34
@Orange1805

Kommt auf die Geräusche an....

Vielleicht ragt auch nur ein Kabel in den Lüfter.

Oder der lüfter ist einfachlauter, weil es zurzeit so warm ist...

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DerCaveman  11.08.2018, 15:39
@Orange1805

Es geht bei der Gewaehrleistung ab dem 7. Monat nicht mehr nur darum, ob ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt. Es geht dann vor allem auch darum, ob der Sachmangel bereits vorhanden oder zumindest angelegt war, als du das Teil vom Haendler erhalten hast. Dafuer bist du als Kaeufer im Bestreitensfall ab dem 7. Monat beweispflichtig.

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Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:41
@DerCaveman

Danke für die Antwort. Nun ist die Frage wie man das Beweist...

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DerCaveman  11.08.2018, 15:46
@Orange1805

Genau das ist meist tatsaechlich die Frage. Der Beweis kann meist gar nicht erbracht werden. Darum taugt die gesetzliche Gewaehrleistung ab dem 7. Monat im Grunde nicht mehr viel.

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also vermutlich ein Sachmangel

oder du hast abgebissen ???

Nach 6 Monaten musst du nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Hast du keine Herstellergarantie, die sind meist länger

Zürückgeben geht eh nicht, wenn dann wird die repariert


Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 15:28

Naja da man Grafikkarten eigentlich einbaut und nicht mit Ihnen draußen im Regen spielt sollte das schon ein Sachmangel sein.. oder nicht?

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Destranix  11.08.2018, 15:33
@Orange1805

Der Sachmangel kann aber auch durch dich verursacht worden sein.

Beispielsweise, wenn dne Computer gerempelt bist, oder die Grafikkarte falsch eingebaut hast oder auch wenn es einfach nur zu warmj für die Grafikkarte war, ist der Händler nicht zuständig.

Dennd as Risiko für die zufällige Verschlechterungd er Sache liegt nach dem Gefahrenübergang bei dir.

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topbaugutachter  11.08.2018, 15:35
@Orange1805

Das spielt keine Rolle das ist eine rechtliche Feststellung, nach 6 Monaten wechselt die Beweislast

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Orange1805 
Fragesteller
 11.08.2018, 16:02
@Unterfranke61

Klar stimmt das alles... aber wer ein Graka beim Einbau kaputt macht ist schon ein selten dämliches Geschöpf... ^^

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Nix Sachmangel. Einfach mal saubermachen. Mikroruckler sind softwareseitig bedingt. Also mal Grafiktreiber mit DDU runtermachen und neuinstallieren.