Kann ich meine defekte Grafikkarte nach 6 Monaten zurück geben?
Media Markt vor 6 Monaten:
Ich kaufe Grafikkarte 1050ti im Media Markt. Ende
Seit einer Woche merke ich kurze Mikroruckler im Spiel und meine Grafikkarte wird nach ca. 10 min Laufzeit sehr laut... also vermutlich ein Sachmangel.
7 Antworten
Hallo,
Ich würde am besten einfach mal zu Mediamarkt gehen und fragen. Normalerweise haben bekanntere Hersteller (MSI, ASUS) eine Herstellergarantie. Bei meiner 1080 (MSI) ging der Umtausch bzw die Reparatur problemlos. Allerdings wurde diese Reparatur direkt über MSI abgewickelt.
mfG
Danke für die Antwort.
Habe die " KFA2 GTX 1050 Ti OC Grafikkarte - 4 GB " Mal schauen was daraus wird.
Gerne doch. Normalerweise wird Media Markt dir anbieten, die Grafikkarte einzuschicken. Entweder kommt sie repariert zurück/sie wird ausgetauscht, oder eben nicht. Vorausgesetzt es liegt wirklich an einem defekt der Graka.
Ja, es besteht in Deutschland eine Garantiepflicht mit mindestens 12 Monaten. Solltest du sie jedoch mutwillig kaputt gemacht haben besteht keine Garantie.
Unsinn, es gibt keine Garantiepflicht. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Quelle oder Paragraph?
Mir ist nur bekannt das Sachmängel inerhalb von 24 Monaten reklamiert werden können. §438 BGB
Deine Beschreibung klingt nicht wirklich nach einem GraKa-Fehler.
Und da die Beweislastumkehr nach 6 Monaten um ist, musst du beweisen, dass der Sachmangel schon beim Kauf vorgelegen hat und du nichts davon wusstest.
Deine Chancen stehen also eher schlecht.
Vielleicht gibt man dir aber aus Kullanz eine neue Grafikkarte.
Kommt auf die Geräusche an....
Vielleicht ragt auch nur ein Kabel in den Lüfter.
Oder der lüfter ist einfachlauter, weil es zurzeit so warm ist...
Es geht bei der Gewaehrleistung ab dem 7. Monat nicht mehr nur darum, ob ueberhaupt ein Sachmangel vorliegt. Es geht dann vor allem auch darum, ob der Sachmangel bereits vorhanden oder zumindest angelegt war, als du das Teil vom Haendler erhalten hast. Dafuer bist du als Kaeufer im Bestreitensfall ab dem 7. Monat beweispflichtig.
Danke für die Antwort. Nun ist die Frage wie man das Beweist...
Genau das ist meist tatsaechlich die Frage. Der Beweis kann meist gar nicht erbracht werden. Darum taugt die gesetzliche Gewaehrleistung ab dem 7. Monat im Grunde nicht mehr viel.
also vermutlich ein Sachmangel
oder du hast abgebissen ???
Nach 6 Monaten musst du nachweisen das der Mangel bereits beim Kauf bestand. Hast du keine Herstellergarantie, die sind meist länger
Zürückgeben geht eh nicht, wenn dann wird die repariert
Naja da man Grafikkarten eigentlich einbaut und nicht mit Ihnen draußen im Regen spielt sollte das schon ein Sachmangel sein.. oder nicht?
Der Sachmangel kann aber auch durch dich verursacht worden sein.
Beispielsweise, wenn dne Computer gerempelt bist, oder die Grafikkarte falsch eingebaut hast oder auch wenn es einfach nur zu warmj für die Grafikkarte war, ist der Händler nicht zuständig.
Dennd as Risiko für die zufällige Verschlechterungd er Sache liegt nach dem Gefahrenübergang bei dir.
Das spielt keine Rolle das ist eine rechtliche Feststellung, nach 6 Monaten wechselt die Beweislast
Wobei der Schaden natürlich auch durch unsachgemäßen Einbau erfolgen kann.
Klar stimmt das alles... aber wer ein Graka beim Einbau kaputt macht ist schon ein selten dämliches Geschöpf... ^^
Richtig, nur gibt es von diesen dämlichen Geschöpfen eine große Menge!
Nix Sachmangel. Einfach mal saubermachen. Mikroruckler sind softwareseitig bedingt. Also mal Grafiktreiber mit DDU runtermachen und neuinstallieren.
Wenn die Grafikkarte Geräusche macht ist das wohl ein Graka Fehler. Mikroruckler dagegen könnte natürlich auch etwas anderes sein.