Kann ich für meinen Cousin eine Wohnung mieten?

11 Antworten

Als Vermieter würde ich einer solchen Konstellation allenfalls dann zustimmen, wenn Ihr beide als Mieter im Mietvertrag steht. Einerseits hätte ich dann die finanzielle Absicherung durch Dich und andererseits könnte ich bei Ärger im Haus direkt an den eigentlichen Bewohner als "mein Mieter" heran treten.

Es geht nicht nur ums Geld, sondern eben auch ggf. um Pflichten, die ein Mieter zu übernehmen hat, z. B. Treppenhausreinigung. Den Umweg über Dich als einzigen Mieter würde ich mir dadurch ersparen.

Biete das schon bei der Suche so an und Eure Erfolgsaussichten steigen immens, da der Vermieter dann immer zwei hat, an die er heran treten kann.

Sichere Dich dann ab: Lass Dich von Deinem Cousin bevollmächtigen, dass Du das Mietverhältnis jederzeit auch in seinem Namen kündigen kannst, denn sollte er irgendwann mal plötzlich wieder verschwinden, kannst Du den Mietvertrag auch ohne ihn beenden. Zudem würde ich mir die Zusage geben lassen, dass Du jederzeit die Wohnung auch anderweitig nutzen kannst, wenn er nicht da ist. In Verbindung mit der konkreten Erlaubnis zur Untervermietung, die Du bei Bedarf noch vom Vermieter einholen könntest, wäre es dann auch möglich, weitere Nutzer zu finden, falls Dein Cousin mal wieder für längere Zeit ausbüxt und keine Miete bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Nur mit Erlaubnis des Vermieters.

Ergänzung:

Und ich glaube kaum, das der Dir eine dauerhafte Weitervermietung erlauben wird, weil damit ja effektiv seine Auswahl "wen er bei sich wohnen lassen möchte" umgangen wird. Es ist ja schliesslich sein Eigentum, da will er natürlich Mitspracherecht wer dort hinein gelassen wird.


Account4Skool 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:10

Okay verstehe. Wenn mein Cousin die Wohnung plötzlich verlässt (er hat eine Tendenz dazu einfach plötzlich in ein neues Land zu reisen und nicht Bescheid zu geben) kann ich Schwierigkeiten kriegen?

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KleineLea1  17.05.2023, 13:12
@Account4Skool

Naja, du bist dann halt nach wie vor Mieter der Wohnung und musst die Miete bezahlen. Da Untervermietung erlaubt wurde, kannst du natürlich an wen anders untervermieten, wenn du jemanden findest.

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Waldmensch70  17.05.2023, 13:14
@Account4Skool
Okay verstehe. Wenn mein Cousin die Wohnung plötzlich verlässt (er hat eine Tendenz dazu einfach plötzlich in ein neues Land zu reisen und nicht Bescheid zu geben) kann ich Schwierigkeiten kriegen?

Ja, natürlich.

Dann hast Du die Bude "an der Backe" und bist dafür (inkl. Zahlung der Miete, Behebung der Schäden die er vielleicht hinterlässt, Wahrnehmung der Pflichten als Mieter etc.) verantwortlich. Schliesslich hast Du den Mietvertrag unterschrieben.

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Guardianangel1  28.08.2023, 15:48
@Account4Skool

Ja, du bezahlst die Miete bis das Mietverhältnis endet, Kann Monate oder Jahre dauern.

Mach bloss sowas nicht.

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Die Frage kommt aber spät, das hättest Du zuvor abklären sollen. In manchen Mietverträgen (z.B. städtische Wohnbau) finden sich Klauseln, die derartige Untervermietung untersagen. Also lies den Mietvertrag genau, dann hast Du deine Antwort. Du haftest allerdings für Schäden an der Wohnung, deshalb solltest Du darauf drängen, dass Dein Cousin Haftpflichtversichert ist.

Wenn der Vermieter der Untervermietung zustimmt, ja.

Du bist dann halt Hauptmieter der Wohnung und haftest gegenüber dem Vermieter voll. Ob dein Cousin an dich die Miete bezahlt oder nicht, ob er die Bude zerstört oder nicht, das ist dem Vermieter egal - du haftest.

Außerdem sind Mieteinnahmen ggf. zu versteuern.


Account4Skool 
Fragesteller
 17.05.2023, 13:12

Okay danke dir! Also ist Untermiete eher unpraktisch:/

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Sicherlich. Du bist dann natürlich für die pünktliche Zahlung verantwortlich und dem Vermieter muss das Untermieterverhältnis bekannt sein und er muss es auch genehmigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung