Kann „ein vollstreckbarer Rechtstitel“ auch ein unterschriebener/genehmigter Vertrag sein oder muss das ein Gerichtsurteil sein (Rechtslage Schweiz)?
vielen Dank!
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich kenne nur die deutsche Variante. Da ist die vollstreckbare Ausfertigung ein Vollstreckungsbescheid, der aufgrund z. B. eines Urteiles oder Vertrages beim Amtsgericht beantragt wurde.
Davon bekommen beide Schuldner und Gäubiger eine Ausfertigung. Mit seiner Ausfertigung kann der Gläubiger dann die Vollstreckung (Pfändung) durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Voraussetzung, der Schuldner hat dem nicht im Vorfeld widersprochen.
Ja, aber das ist kompliziert darzustellen : "Europäische und schweizerische öffentliche Urkunden als Vollstreckungstitel" von Guillaume/Schwitter, AJP/PJA 6/2006., über Google auffindbar.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rechtslage & Gesetze, Recht
Kann „ein vollstreckbarer Rechtstitel“ auch ein unterschriebener/genehmigter Vertrag sein
In Deutschland meiner Kenntnis nach Nein.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.