Kann „ein vollstreckbarer Rechtstitel“ auch ein unterschriebener/genehmigter Vertrag sein oder muss das ein Gerichtsurteil sein (Rechtslage Schweiz)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kenne nur die deutsche Variante. Da ist die vollstreckbare Ausfertigung ein Vollstreckungsbescheid, der aufgrund z. B. eines Urteiles oder Vertrages beim Amtsgericht beantragt wurde.

Davon bekommen beide Schuldner und Gäubiger eine Ausfertigung. Mit seiner Ausfertigung kann der Gläubiger dann die Vollstreckung (Pfändung) durch einen Gerichtsvollzieher durchführen lassen. Voraussetzung, der Schuldner hat dem nicht im Vorfeld widersprochen.


Realisti  16.05.2024, 12:00

Danke für den *. Mehr Antworten wären natürlich schöner gewesen.

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Ja, aber das ist kompliziert darzustellen : "Europäische und schweizerische öffentliche Urkunden als Vollstreckungstitel" von Guillaume/Schwitter, AJP/PJA 6/2006., über Google auffindbar.

Kann „ein vollstreckbarer Rechtstitel“ auch ein unterschriebener/genehmigter Vertrag sein

In Deutschland meiner Kenntnis nach Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.