Ist eine Taufe innerhalb der Familie ein Ablehnungsgrund für das Wahlhelfer Amt?

5 Antworten

Nein, der Grund ist nicht ausreichend.


Felix200416 
Fragesteller
 11.07.2021, 23:03

Auch nicht wenn es das Patenkind ist?

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Felix200416 
Fragesteller
 11.07.2021, 23:06
@LePetitGateau

Naja aber wenn es der einzigste Termin dieses Jahr ist der noch frei ist, ist das mit dem verschieben nicht so einfach

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anonymos987654  12.07.2021, 15:07
@Felix200416

Wenn es in deiner Gemeinde nur einmal im Halbjahr einen Tauftermin gibt, stimmt einfach grundlegend was nicht mit dieser Gemeinde oder dem Priester. Unsere Priester taufen sogar ohne Not samstags Kinder, die erst ein paar Tage alt sind.

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Atzej  11.07.2021, 23:10

Warum sollte der nicht ausreichend sein? Familienfürsorge im weitesten Sinne ist sehr wohl ein wichtiger Grund. Und schließlich kann man dafür alternativ jeden anderen Wahlberechtigten verpflichten! Ersatz ist also problemlos beschaffbar.

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Nein, das sollte zumindest nicht sein.

"Religion" ist in einem säkularen Staat ein Hobby, eine Freizeitbeschäftigung wie andere auch. Du kannst Dich auch nicht drücken wenn Dein Karnevalsverein einen Ausflug macht, warum sollte das bei irgendwelchen Zauberveranstaltungen eines "Religions" - Vereins anders sein ???

Ja. Das wäre meiner Meinung nach ein trifftiger Grund.

Mal schauen, was das Gesetz sagt...

Ja, aus wichtigem Grund kann man ablehnen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/__11.html


Felix200416 
Fragesteller
 11.07.2021, 23:04

Wo findet man denn sowas ?

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Felix200416 
Fragesteller
 11.07.2021, 23:15

Die Frage ist nur ob das zu einem wichtigen Grund zählt 🥴

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Atzej  11.07.2021, 23:18
@Felix200416

Das ist natürlich konkret immer auch etwas grauzonig. Aber zumindest ist der Grund nicht willkürlich und besteht aus einer traditionellen Verpflichtung. Demgegenüber könnte ebenso gut jeder andere Wahlberechtigte in die Bresche springen... Also einfach mal einen Befreiungsantrag stellen! :-)

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das ist eine reine freizeitveranstaltung und das musst du verschieben

Das sollte man durchbekommen. Wende dich damit einfach mal an die Stadt- odder Kreisverwaltung und trag dein Anliegen da vor, dafür wird man dich sicherlich befreien.