Ist ein Mietvertrag (unterschrieben) erst gültig, wenn die erste Miete überwiesen wurde?

12 Antworten

Immer wenn zwei sich einig sind, erwächst ein Rechtsgeschäft (Vertrag). In eurem Fall wurde das auch gleich schriftlich festgehalten, was der Beweisbarkeit dient und Missverständnissen vorbeugt. Beide Parteien sind verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, Du als Mieter, hast die Wohnung vertragsgemäß zu pflegen, die Miete pünktlich zu zahlen und nicht vertragswiederig zu nutzen. Der Vermieter ist dagegen verpflichtet, die Wohnung bedingungsgemäß bereit zu stellen, sowie vermitete Einrichtungen technisch instand zu halten. Die gegenseitige Verpflichtung war spätestens mit der beiderseitigen Unterschrift gültig.

Die meisten Verträge sind auch formlos (zb mündlich) rechtsverbindlich, ein Mietvertrag macht da keine Ausnahme.

Der Vertrag ist ab dem Tag der Unterschrift gültig, und zwar für beide Seiten.

Der Mietvertrag is bereits jetzt wirksam. Zum Mietbeginn muss die Miete gezahlt werden und vermutlich ein Drittel der Kaution. Du als Mieter musst im Falle einer Überweisung nach Übernahme der Wohnung den Beweis der Abbuchung gegenüber dem Vermieter erbringen oder bar zahlen.

Ein Vertrag ist ab dem Moment gültig, ab dem alle Vertragspartner sich einig sind. Die Einigung kann durch Unterschrift, Handschlag oder Rauchzeichen erfolgen, oder durch konkludentes Handeln.

Wenn ein Mietvertrag von allen Parteien unterschrieben wurde, ist er ab dem Moment gültig. Wann die erste Miete überwiesen wird, ist dann unerheblich, ich kann einen Vertrag auch Monate vor dem Einzug unterschreiben und die Miete überweis ich erst zum Einzug.


Bitterkraut  19.10.2020, 14:24

In deinem Fall ist ein Vertrag zustande gekommen, da ihr euch einig geworden seid. Und diese Einigung ist auch per Mail/Foto whatever dokumentiert.

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Bereits mit der Unterschrift ist der Vertrag gültig