Haus komplett abgebrannt, ich kenne den Brandstifter?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja 96%
Nein 4%
nettermensch  30.05.2021, 12:54

hast du es gesehen das er den brand gelegt hat

Notsayinbquz971 
Fragesteller
 30.05.2021, 12:56

Er hat das erzählt dass er das anzünden wollte

12 Antworten

Ja

Wenn es der eigentümer als "warmen abriss" geplant hat, wir es sicherlich versicherungsbetrug sein.

Ja

Die Gebäudefeuerversicherung ersetzt den versicherten Neuwert und kümmert sich straf- wie auch zivilrechtlich um den Brandstifter!

§ 306 Brandstiftung
(1) Wer fremde
1.Gebäude oder Hütten,2.Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,3.Warenlager oder -vorräte,4.Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,5.Wälder, Heiden oder Moore oder6.land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Wer eine Straftat nicht zur Anzeige bringt, bekommt selber Ärger:

§ 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§  11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Ja

Da gibt es eigentlich gar keine große Frage: Brandstiftung ist und bleibt ein Verbrechen. Dass das Haus eh abgerissen werden sollte, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Es ist definitiv ein Schaden entstanden. Einerseits muss durch den Brand nun vieles, was sonst vielleicht noch wiederverwendet worden oder zumindest "einfach" entsorgt worden wäre nun teuer als Sondermüll entsorgt werden.
Durch den Brand selbst, aber auch durch die Löschmittel kann der Boden ggfs. kontaminiert worden sein. Mindestens aber ist ein Umweltschaden durch den Brand entstanden. Dann ist der Einsatz der Feuerwehr selbst auch nicht ganz günstig. Bei jedem größeren Brand gehen Geräte kaputt. Schläuche, Geräte und Einsatzkleidung müssen gereinigt werden, Atemluftflaschen befüllt und geprüft. Es entstehen Kosten für Kraftstoff (Fahrzeuge, Geräte, Aggregate, Pumpen), evtl. für Dienstleistungen durch Unternehmen (Bagger, der zum Schutz der Einsatzkräfte und Passanten Dachstuhl, Giebel oder Schornstein einreißt, Tiefbauunternehmen usw.), bei freiwilligen Feuerwehren gilt es unter Umständen noch, Ersatzansprüche des zivilen Arbeitgebers der Feuerwehrleute für deren Freistellung (während des Einsatzes und Erholungszeit danach) zu zahlen usw.

Hinzu kommt, dass durch den Brand in erheblichem Umfang Menschen gefährdet worden sind. Allein schon eine Einsatzfahrt eines Rettungswagens oder Feuerwehrfahrzeugs birgt ein bis zu 8 mal höheres Unfallrisiko als eine Normalfahrt. Und der Löscheinsatz selbst ist natürlich auch nicht ganz ungefährlich. davon abgesehen, dass durch den Brandrauch auch Menschen im Umfeld gefährdet worden sind.

Kurzum: 1.) Brandstiftung ist eine Straftat und 2.) es sind, auch wenn es sich um ein abbruchhaus handelte, hohe Kosten für den Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei usw. angefallen. Diese Kosten zahlt im Endeffekt der Steuerzahler, wenn der Schuldige nicht gefunden wird.

Zudem machst Du Dich mit strafbar, wenn Du von einer Straftat weißt, diese aber nicht meldest.

Ja

Wer weiß schon ob nicht doch was Wertvolles verloren gegangen ist, oder ob das für den Eigentümer nicht doch noch Schäden zur Folge hat.

Davon abgesehen wurden durch den Brand ggf. benachbarte Gebäude gefährdet.

Und letztendlich haben die Einsatzkräfte ihre Gesundheit riskiert und der Einsatz verursacht Kosten.

Mag ja alles noch gut gegangen sein. Aber eine kleine Sache war es nicht. Daher solltest du deiner Verantwortung gerecht werden und den Hinweis der Polizei melden.

Ja

Brandstiftung ist eine Straftat. Der Besitzer des Hauses wollte vermutlich nicht, dass das Haus abgebrannt wird.

Es hätten genauso gut Menschen dabei verletzt werden können.

Woher ich das weiß:Hobby – Gut informierte Laie