Hab ich richtig geparkt?
Hallo, heute wollte mich jemand denunzieren und abschleppen weil ich angeblich falsch parke. Damit ich bei zukünftigen Anfeindungen was festes in der Hand habe, möchte ich fragen, ob auch wirklich alles rechtens ist. Hab zwei Stammparkplätze, bei denen ich jetzt sichergehen möchte, dass ich auch wirklich richtig parke. Beim ersten ist die Durchfahrsbreite von 3,05m locker gegeben aber auf der Gegenüberliegenden Seite eine Hofeinfahrt. Rechts ist kein abgesenkter Bordstein und kein Parkverbot ist ausgewiesen. Da hieran das Grundstück des Denunzianten grenzt (keine Einfahrt) behauptet er ich dürfte hier nicht parken. Dabei ist das doch einfach öffentlicher Raum? Der Zweite liegt vor dem Beginn einer 90° Kurve, aber auch hier ist die Durchfahrtsbreite locker gegeben und kein Parkverbot gegeben. Gilt hier auch die Regel, dass man 5m Abstand zur Kurve einhalten muss, obwohl die Durchfahrtsbreite über 3,05m ist?
Vielen Dank für Eure Antworten
Hab heute einfach umgeparkt und keine Lust gehabt mich weiter rumzustreiten. Aber für die Zukunft möchte ich natürlich gewappnet sein.
3 Antworten
Hallo gegenüber von Einfahrten, sollte es selbstverständlich sein, da nicht zu parken, dein Auto könnte da ein Hindernis sein, und das möchtest Du auch nicht.
Also mich stört es nicht😅 Solang ich noch durchkomme ist doch kein Problem. 3,05m Durchfahrtsbreite sind ja gegeben. Da an der Stelle sind es sogar eher 5m.
Gegenueber von Garagen zu parken ist natuerlich nur dann moeglich bei 3,05 m Freiraum, wenn der Besitzer der Garage dort noch raus kommt. Das wird bei grossen Autos schnell zu eng, auch bei 3,05m.
Bei Ecken gilt 5m Abstand zum Schnittpunkt der Bordsteinkanten. Bei weiten Kurven, kann man auch in der Kurve parken.
Vor Kurven gibts keine einheitliche Regelung.
Ausser es ist wirklich ne rechtwinklige Kurve oder Abbiegung, dann 5m Abstand.
Wenn du ansonsten niemand behinderst und die Durchfahrt gewährleistet ist, kannst parken wo du willst. Auch vor dem Grundstück deines "Nachbarn". Die Straße gehört ihm nicht.
Hi, wie schauts eigentlich aus, wenn auf der Rechten Seite kein Bürgersteig ist und dort ein 1 m breiter Fußweg zu einer Haustür bei nicht abgesenkten Bordstein führt? Klar ist es asozial wenn man den komplett zuparkt. Aber ein paar Zentimeter kann ich doch da sicher reinhängen. Da kommt ja noch jeder problemlos durch. Zudem ist das doch keine Einfahrt und ich könnte mich theoretisch auch komplett davorstellen, weil ja der Bordstein nicht abgesenkt ist?