Geldgeschenk zurückfordern?

9 Antworten

Im Gesetz steht "Sie können laut § 528 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) große Geschenke zurückfordern, wenn Sie als Schenker verarmt sind. Das kann auch in Zusammenhang mit der Bewilligung von Sozialleistungen relevant sein. Bei grobem Undank können Sie das Geschenk ebenfalls innerhalb eines Jahres zurückverlangen (§530 BGB)"

Man kann nicht in jedem Fall das Geld zurück fordern. Es muss schon eine schwere Verfehlung bzw. grober Undank vorliegen.

Zur Info:

Der Widerruf einer Schenkung ist durchaus möglich, und zwar auf der gesetzlichen Grundlage des § 530 Abs. 1 BGB. Gemäß diesem kann „eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.“ Doch wie wird dieser grobe Undank definiert?
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist ein grober Undank gegeben, wenn sich der Beschenkte einer schweren Verfehlung gegenüber dem Schenkenden schuldig gemacht hat. Diese Verfehlung kann zum Beispiel in Form von körperlichen Misshandlungen, Bedrohungen oder schweren Beleidigungen vorliegen. Auch die Missachtung von Pflichten, zu deren Erfüllung sich der Beschenkte bereit erklärt hat, kann als eine schwere Verfehlung angesehen werden, ebenso Ehebruch. Ein direkter Zusammenhang zwischen der Verfehlung und der Schenkung hingegen muss nicht vorhanden sein.

(Auszug aus https://www.juraforum.de/ratgeber/zivilrecht/grober-undank-so-fordern-sie-eine-schenkung-zurueck)

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Mach einfach nix. Was soll sie tun? Dich beklagen? Wegen 1.500€?

Mach dir da mal keinen Kopf und streite alles ab.

Dass der Haussegen danach schief hängt sollte klar sein.


Kittyhawkins  10.06.2021, 06:26

1500 Euro scheißt der Hund drauf oder was?

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Guinan1972  10.06.2021, 06:32
@Kittyhawkins

Naja der Anwalt wird einen Großteil der Summe schlucken. Und zur Hochzeit innerhalb einer Familie und wenn eben keine Verarmung vorliegt, sollte es angemessen sein...

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whabifan  10.06.2021, 06:45
@Kittyhawkins

Genau. Was ist die Alternative? Es freiwillig zahlen? Da würde ich es lieber drauf ankommen lassen...

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whabifan  10.06.2021, 06:48
@Guinan1972

Genau. Wenn eines Tages eine Klage kommt kann man es ja immer noch dann zahlen... davor würde ich jedoch erstmal nix machen.

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Eine Schenkung kann aus 2 Gründen zurückgefordert werden. Erstens sie war Zweckgebunden und der Zweck findet nicht mehr statt, zweitens wegen Groben Undank.

Findet die Hochzeit statt? Dann kann sie hier nicht zurückfordern.

Grober Undank ist etwas schwierig. Hast du sie verprügelt, sie vor anderen Leuten schlecht gemacht, mit ihrem Freund geschlafen, sie von der Hochzeit ausgeladen? Dann könnte sie Ansprüche haben. Wenn ihr euch nur wegen kleinigkeiten gestritten habt, dann nicht.


grisu2101  10.06.2021, 06:23

und 3. wegen Verarmung.....

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Also, wenn ihr nur VERBAL gestritten habt, kann sie es nicht zurückverlangen.

Hast Du sie geschlagen, kann sie es sehr wohl zurückverlaungen.

Wäre sie inzwischen verarmt, könnte sie es auch zurückverlangen.
Beispiel: Sie kommt in Pflege, wird dadurch bedürftig, und das Geschenk liegt noch keine 10 Jahre zurück.